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Was ist der Betriebsrat und für was ist er zuständig - mit Video

01 Aug
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Unterschiedliche Blickwinkel führen zwangsläufig zu unterschiedlichen Interessen, das gilt auch für Betriebsinhaber und deren Mitarbeiter. Die Formation einer Interessenvertretung auf Arbeitnehmerseite muss aber nicht zu Konflikten führen, geht es doch für beide Gruppen um ein und dasselbe - ihr Unternehmen.

Ein Betriebsrat bringt der Firma viele Vorteile - und das nicht nur für die Arbeitnehmer. Für den Chef ist ein engagierter Betriebsrat das Sprachrohr seiner Angestellten. Er erfährt von deren Wünschen, Bedürfnissen und Problemen im Arbeitsalltag in zivilisierter Form und kann frühzeitig darauf reagieren. Zufriedene, motivierte und loyale Mitarbeiter sind ein Garant des unternehmerischen Erfolgs.

Ab dem Vorhandensein von fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, kann - es muss aber nicht - ein Betriebsrat gegründet werden. Das von den Mitarbeitern gewählte Gremium gibt jedem einzelnen Arbeitnehmer eine Stimme gegenüber dem Dienstgeber, jeder Einzelne wird in betriebliche Entscheidungsprozesse eingebunden. Das stärkt und gibt Sicherheit. Das sollte man bei den bald anstehenden Betriebsratswahlen in Deutschland bedenken.


Die Anfänge des Betriebsverfassungsrechtes - 100 Jahre zum Betriebsrat


Die Institution Betriebsrat entwickelte sich im Zeitalter der modernen Industrialisierung, als die Ausbeutung der Arbeiter in Fabriken ihren Anfang nahm. Schon im Jahr 1848 erklang die Forderung nach sogenannten Fabrikausschüssen. Mit der Novelle der Gewerbeordnung 1891 kam es zur Einführung von Arbeitsausschüssen, allerdings abhängig vom Willen des Arbeitgebers. Nach der Weltwirtschaftskrise wurden erst im Jahre 1946 die Betriebsräte wieder gestattet.


Aufgaben und Rechte des Betriebsrates


Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber auf Grundlage und im Rahmen des Betriebsverfassungsrechtes kann als die zentrale Aufgabe des Betriebsrates bezeichnet werden. § 80 BetrVG beschreibt das Tätigkeitsfeld des Betriebsrates im Allgemeinen. Darüber hinaus legen andere Arbeitsgesetze weitere Aufgaben des Betriebsrates fest.

Die Mitbestimmungsrechte führen - wie die Bezeichnung schon vermuten lässt - zu einer starken Position des Betriebsrates, darf doch in diesem Bereich keine Maßnahme ohne Zustimmung der Interessenvertretung getroffen werden. Mitunter kann der Betriebsrat Der Einfluss des Betriebsrates auf die Unternehmensentwicklung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht ist mitunter beachtlich.
Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten sind im § 87 BetrVG abschließend geregelt. Die Kernvorschrift enthält ua folgende Angelegenheiten:
  • Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrie
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Überstunden und Kurzarbeit
  • Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
  • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubplans
  • Überwachung der Arbeitnehmer durch technische Einrichtungen
  • Bekleidungsregelungen
  • Rauchverbote

Die sonstigen Mitbestimmungsreche des Betriebsrates betreffen die Änderung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, die Durchführung von betrieblichen Bildungsmaßnehmen oder persönliche Angaben in Arbeitsverträgen.

Informationsrechte, Anhörungsrechte und Mitberatungsrechte - sogenannte Beteiligungsrechte - sind zwar im Vergleich zum Mitbestimmungsrecht schwächer ausgeprägt, aber dennoch nicht unwesentlich.
Im Wesentlichen geben die Informationsrechte der Interessensvertretung das Recht auf Erhalt aller Unterlagen des Arbeitgebers, die für die Erledigung ihrer Arbeit erforderlich sind.
Ziel der Anhörungsrechte ist es, den Arbeitgeber durch das Vorbringen schlagkräftiger Argumente umzustimmen. Für die Arbeitnehmer ist dies insofern wesentlich, als vor jeder beabsichtigten betriebsbedingten Kündigung eine Anhörung des Betriebsrates stattfinden muss.
In vielen Fällen hat der Arbeitgeber die Verpflichtung, mit dem Betriebsrat sinnvolle Alternativen zu einer geplanten Maßnahme zu erörtern. Im BetrVG verankerte Beratungsrechte betreffen ua bauliche Maßnahmen an Gebäuden und technischen Anlagen oder Personalplanung und Beschäftigungssicherung.


Wie arbeitet der Betriebsrat?


Besteht ein Betriebsrat aus mehreren Mitgliedern, so ist ein Vorsitzender und ein Stellvertreter zu bestimmen.
Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich, für die Tätigkeit wird demnach kein Entgelt bezahlt. Einige Sonderrechte garantieren Betriebsratsmitgliedern Unabhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber, denn nur so ist eine zielorientierte Arbeitsweise möglich.


Betriebsratswahlen


Die Betriebsräte üben das Amt regelmäßig vier Jahre aus. Die regelmäßigen geheimen und unmitttelbaren Wahlen finden gem. § 13 BetrVG daher alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt.
Jeder, der überwiegend im Betrieb beschäftigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf wählen. Gewählt werden kann jeder, der seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet. Leitende Angestellte sind sowohl vom Wahl- als auch vom Aufstellungsrecht ausgeschlossen.
Die Zahl der Betriebsräte hängt von der Betriebsgröße ab.
Finden Betriebsratswahlen im vereinfachten Verfahren statt, so wird eine Persönlichkeit gewählt.
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