In der Bundesrepublik Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für die Bildungspolitik zuständig. Das bedeutet, dass die Landesregierungen der 16 Bundesländer weitgehend selbstständig über die Ausgestaltung des jeweiligen Bildungssystems entscheiden können.
Schularten in Deutschland: Das deutsche Schulsystem
Von Bundesland zu Bundesland bestehen daher gewisse Unterschiede, dennoch überwiegen die Gemeinsamkeiten. So gilt z.B. in ganz Deutschland die Schulpflicht für alle Kinder ab sechs Jahren bis zur Vollendung ihrer Schullaufbahn.
Im Allgemeinen besteht das deutsche Schulsystem aus fünf unterschiedlichen Bereichen: dem Elementarbereich, dem Primarbereich, dem Sekundarbereich I, dem Sekundarbereich II und dem Tertiärbereich.
Die meisten Schulen sind staatliche, öffentlich-rechtliche Einrichtungen, es gibt es einige wenige Privatschulen, Hausunterricht ist eher unüblich und nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt. Für Hochbegabte gibt es vereinzelt sogenannte Spezialschulen.
Der Einstieg ins Bildungssystem erfolgt oft früh
Die Kinderkrippe, die Kindertagesstätte (auch Kita genannt), den
Kindergarten sowie die Vorklassen an Grundschulen gehören zum Elementarbereich. Ob Kinder diese besuchen, ist ihren Eltern überlassen. Obwohl die frühkindliche Bildung in Deutschland keine Pflicht ist, gilt sie bundesweit als Standard. Mehr als 90 Prozent der 3- bis 6-Jährigen besuchen eine Kindertageseinrichtung. Auch für jüngere Kinder nimmt die Nachfrage nach Betreuungsangeboten stetig zu. Eine Reihe politischer Maßnahmen haben diese Entwicklung begünstigt, so haben Kinder ab zwölf Monaten seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Kinder ab sechs Jahren besuchen in Deutschland die Grundschule. Diese Schulart fällt in dem Primarbereich und umfasst die Klassenstufen 1 bis 4, in manchen Bundesländern außerdem die Klassenstufen 5 und 6. In der Grundschule gibt es keine Unterscheidung bzw. Einteilung der Schüler in verschiedene Leistungsstufen. Am Ende der Klassenstufe 4 werden auf Basis der Schulnoten und des Lernverhaltens der einzelnen Schüler Empfehlungen für die passende Schulart im Sekundarbereich I ausgesprochen. Die Empfehlung ist nicht in jedem Bundesland bindend. Weicht die Auswahl der Schulart seitens der Eltern stark von der Empfehlung der Grundschule ab, muss der Schüler oder die Schülerin an der neuen Schule gegebenenfalls eine Aufnahmeprüfung ablegen oder eine Probezeit durchlaufen.
Deutschland hat ein gegliedertes Schulsystem
Im Sekundarbereich I, also ab der 5. Klasse, ist das deutsche Bildungssystem aufgefächert. Es gibt in dieser Stufe verschiedene Schulformen und Bildungsgänge. Entsprechend unterscheiden sich auch die Lehrpläne der einzelnen Schularten.
Die drei wichtigsten Schularten im Sekundarbereich I sind die Hauptschule bis einschließlich Klassenstufe 9, die Realschule bis einschließlich Klassenstufe 10 und das Gymnasium bis Klassenstufe 13 (
Abitur), wobei seit einigen Jahren in manchen Bundesländern probeweise auch das Gymnasium bis Klassenstufe 12 (das sogenannte G8 Abitur) angeboten wird. Der Unterricht und die Lerninhalte in den drei Schulformen sind auf einen bestimmten Abschluss bezogen, der für unterschiedliche Bildungswege qualifiziert.
Es gibt außerdem die Schulart der Gesamtschule. Sie bietet zwei oder alle drei Bildungsgänge, meist den Hauptschul- und den Realschulbildungsgang an. An kooperativen oder additiven Gesamtschulen gibt es darüber hinaus noch den Gymnasialbildungsgang. In den sogenannten integrierten Gesamtschulen besuchen die Schülerinnen und Schüler keinen genau definierten Bildungsgang. Es besteht die Möglichkeit in den einzelnen Fächern zwischen Förder-, Grund- und Erweiterungskursen zu wählen.
Die Schüler und Schülerinnen schließen die Sekundarstufe I mit einem allgemeinbildenden Schulabschluss ab. Der Hauptschulabschluss und der Realschulabschluss (auch Mittlere Reife genannt) berechtigen zum Besuch entsprechender weiterführender Schulen (Vollzeit- oder Berufsschulen) im Sekundarbereich II.
Die Phase der Berufswahl
Der Sekundarbereich II umfasst allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie die Berufsausbildung im dualen System. Absolventen der Hauptschule sind zur Aufnahme einer Dualen Berufsausbildung qualifiziert. Diese kombiniert das Lernen im Betrieb und parallel den Besuch einer Berufsschule. Vorausgesetzt der/die Jugendliche hat eine passende Lehrstelle in einem Betrieb gefunden. Andernfalls muss er oder sie eine berufsvorbereitende Maßnahme im Übergangssystem absolvieren, da er/sie gemäß des Alters in den meisten Bundesländern noch als schulpflichtig gilt.
Jugendliche mit einem Mittleren Schulabschluss, wie dem
Realschulabschluss, haben eine größere Auswahl. Sie können zwischen dualer Ausbildung oder der Aufnahme einer vollzeitschulischen Berufsausbildung wählen. Ist ihr Notendurchschnitt gut oder sehr gut, erhalten sie Zugang zu beruflichen Oberschultypen (Fachoberschule, Berufsoberschule, Fachgymnasium) oder zur gymnasialen Oberstufe.
Am Gymnasium erlangen die Schüler und Schülerinnen die
allgemeine Hochschulreife (auch Abitur genannt). Sie berechtigt zur
Aufnahme eines Studiums im Tertiärbereich. Oft entscheiden sich auch Abiturienten für die Aufnahme einer Berufsausbildung.
Nach einer Berufsausbildung hat man einen beruflichen Abschluss, der zur Aufnahme einer bestimmten Erwerbstätigkeit qualifiziert. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit die fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife, die zur Aufnahme eines Studiums qualifiziert zu erlangen.
Studium und berufliche Weiterbildung
Der Tertiärbereich in Deutschland schließt jegliche Universitäten, Fachhochschulen und sonstige Hochschularten mit ein, bei denen der erfolgreiche Abschluss des Studiums zu einem akademischen Abschluss führt. Diese Abschlüsse qualifizieren zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und berechtigen bei gutem Notendurchschnitt zur Promotion.
Außerdem gibt es Berufsakademien, sie bieten duale Studiengänge an und kombinieren eine akademische mit einer praxisorientierten beruflichen Bildung. Einrichtungen, die berufsqualifizierende Studiengänge und berufliche Weiterbildung anbieten, Schulen des Gesundheitswesens und Fachschulen gehören generell zum Tertiärbereich.
Ferner gibt es Abendgymnasien Volkshochschulen, das Konzept des Lebenslangen Lernens sowie die Universität des Dritten Lebensalters, sie werden als quartärer Bildungsbereich bezeichnet.
Sonderpädagogische Einrichtungen
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Typen von Förderschulen (auch
Sonderschulen genannt) im Primarbereich und in den Sekundarstufen, die den Anforderungen ihrer Schüler entgegenkommen, so gibt es Förderschulen für Gehörlose, Blinde oder Lernbehinderte. Seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2009 werden in Deutschland eine Reihe von Anstrengungen unternommen, um ein "inklusives" Bildungssystem herzustellen.