crawlertrap

Hat eine Verlobung rechtliche Konsequenzen?

23 Jul
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Vor einer Heirat kommt erstmal der erträumte Heiratsantrag und dann befindet man sich erstmal im Zustand der Verlobung. Ist man denn bereits zu diesem Zeitpunkt eine rechtliche Verpflichtung eingangen?


Hat eine Verlobung rechtliche Konsequenzen?

Aus einer Verlobung entstehen tatsächlich rechtliche Konsequenzen, aber fachanwaeltin-familienrecht-mannheim.de klärt auf, dass es trotz des Vertragscharakters, nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden kann. Das Gesetz äußert sich dazu wie folgt:

§ 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt von dem Verlöbnis

(1) Tritt ein Verlobter von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie dritten Personen, welche anstelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass sie in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Dem anderen Verlobten hat er auch den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat.

(2) Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Aufwendungen, die Eingehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Umständen nach angemessen waren.

(3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt. Demnach kann das Verlöbnis mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Die Ersatzpflicht richtet sich auf Schäden durch gemeinsam angemiete Wohnungen, Aufgabe einer bisherigen Erwerbsquelle, Verzicht auf Unterhaltsansprüche aus früherer Ehe etc. Hierbei ist aber die Angemessenheitsklausel des zweiten Absatzes der Norm zu beachten: Verfrühte Aufgabe von Positionen kann dazu führen, dass das diesbezügliche Verhalten als nicht angemessen angesehen wird.

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