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Unfallkosten steuerlich absetzen

12 Aug
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Ein Unfall ist schnell passiert und immer mit gewissen Kosten und Zeitaufwand verbunden. Doch lassen sich die Unfallkosten unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich absetzen.

So können Sie Unfallkosten, die bei einem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit passiert ist, steuerlich absetzten. Aber auch Unfallkosten, die durch Unfälle bei beruflichen Autofahrten oder Familienfahrten bei doppelter Haushaltsführung entstanden sind, können geltend gemacht werden.

Hierbei kann durch das Absetzen als Werbungskosten zu einer Steuerminderung führen. Dabei werden sowohl die Unfallkosten des eigenen Fahrzeugs als auch des des Unfallgegners berücksichtigt. Dazu zählen außerdem die Ausgaben für Gutachter, Anwalt und Gericht sowie Schadensersatzleistungen. Dies gilt aber nur, wenn diese Kosten nicht schon durch Dritte, z. B. die Kaskoversicherung, abgedeckt werden. Wenn ein Unfall während einer Dienstreise geschehen ist, dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit die Ausgaben des Arbeitnehmers vollständig in der Höhe der Reisenebenkosten steuerfrei zu ersetzen. Auch diese Regelung gilt nur dann, wenn die Kosten nicht schon durch Dritte gedeckt werden.

Auch bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung können Unfallkosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung steuerlich abgesetzt werden. Wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen wollen, so können Sie auch den Betrag der Wertminderung steuerlich absetzen, solange die übliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs noch nicht erreicht wurde.
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