crawlertrap

Wer macht die Gesetze in der EU?

08 Mai
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In Europa wird die Gesetzgebung durch drei Institutionen bestimmt. Dazu zählen die Eu-Kommission, der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament.
Die EU-Kommission besitzt hierbei das Vorschlagsrecht und kann somit Gesetze initiieren. Den Gesetzesvorschlag übergibt die Kommission sodann an den Ministerrat und das Parlament, wobei vor allem der Ministerrat hierbei die herausragende Rolle inne hat, da ohne dessen Zustimmung auch kein Gesetz verabschiedet werden kann.

Die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Ministerrat wird dabei von drei verschiedenen Verfahren bestimmt.

Bei dem Konsultationsverfahren verfügt das Europäische Parlament über nur ein geringes Mitspracherecht. Es kann lediglich eine Stellungnahme abgeben, hat aber ansonsten keinen weiteren Einfluss.

Eine im Zustimmungsverfahren beschlossene Verordnung bedarf hingegen einer mehrheitlichen Zustimmung des EU-Parlaments. Ohne diese Zustimmung kann die Vorlage des EU-Ministerrats nicht in Kraft treten. Allerdings kann das Parlament nur mit Ja oder Nein stimmen, inhaltliche Veränderungen entziehen sich seinem Einfluss.

Nur bei dem Mitenscheidungsverfahren sind der Ministerrat und das Europäische Parlament gleichberechtigt über eine Gesetzesvorlage zu entscheiden. Sollten beide Parteien anderer Meinung sein, so wird ein Vermittlungsausschuss angerufen. Kommt es trotzdem zu keinem Kompromiss, so ist die Gesetzesvorlage gescheitert.
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