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Kann man Fernstudium Kosten steuerlich absetzen?

30 Nov
Fernstudium als Weiterbildung
Quelle: U. Carthäuser - pixelio.de
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Jede Fort- oder Weiterbildung ist immer mit Kosten verbunden. So verhält es sich auch beim Fernstudium. Oft wird dieses neben dem Beruf ausgeübt, so dass eine Finanzierungsmöglichkeit zwar vorhanden ist, trotzdem kann so ein Fernstudium aber ins Geld gehen.
Deshalb stellt sich auch die Frage, ob man ein Fernstudium z.B. in Hagen bei der Steuer absetzen kann.
Grundsätzlich kann man sagen, dass man ein Fernstudium steuerlich absetzen kann. Dabei ist es unerheblich, ob durch das Fernstudium im Sinne einer Weiterbildung die schon bestehenden Kenntnisse in einem bestimmten Beruf noch vertieft werden sollen, oder ob mit Hilfe des Fernstudiums ein Berufswechsel erfolgen soll.

Wenn es sich bei dem Fernstudium um ein Erststudium handelt können bis zu 4.000 Euro p. a. steuerlich abgesetzt werden. Dient das Fernstudium als Weiterbildung kann man die Kosten sogar voll absetzen. Zu den Aufwendungen, die steuerlich erstattet werden gehören die Kosten für die Unterbringung und die Fahrt zu den Prüfungen, Kosten für Verpflegung, Büromaterial und Fachliteratur sowie zusätzliche Kosten für ein Arbeitszimmer.
Es besteht zudem die Möglichkeit bei vielen Arten von Fernstudium Bafög zu erhalten. Die daraus entsehenden Darlehenszinsen kann man ebenfalls steuerlich absetzen.

Selbständige können Aufwendungen für ein Fernstudium als Betriebsausgaben geltend machen, ansonsten fallen die Studiengebühren und Mehraufwendungen unter die Werbungskosten.

Was und wieviel jeder steuerlich absetzen kann, hängt jedoch von verschiedenen Einzelfragen und von dem gewählten Lehrgang ab. Es kann also einen Unterschied machen, ob man seinen master macht, ein Fernstudium BWL in Hagen absolviert oder Soziale Arbeit (Sozialpädagogik in Hamburg studiert). Um genauere Informationen darüber zu erhalten was geanau auf einen zutrifft, sollte man sich beim zuständigen Finanzamt erkundigen.

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