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Bauherrenhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar

Veröffentlicht in 05.04.2012
Beim Hausbau können allerlei Unfälle passieren, bei denen Sachschäden entstehen, aber auch Dritte verletzt werden können. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Baustelle und haften für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Laufe der Bauarbeiten entstehen können.


Dies kann mitunter ganz schön kostspielig werden und Sie und Ihre Familie in den Ruin treiben. Deshalb ist es sinnvoll eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle eintretenden Schadensfälle während der gesamten Bauzeit bis zur Endabnahme durch das Bauamt. Zusätzlich werden auch alle Kosten zur Abwehr unberechtigter Forderungen übernommen

Bauherrenhaftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar


In der Regel sind auch Nachbarschaftshilfe und Eigenleistung mitversichert, allerdings nur bis zur Höhe der versicherten Bausumme. Gerade Schäden am Menschen können sehr teuer werden, wenn an den Beschädigten beispielsweise eine lebenslange Rente ausgezahlt werden muss. Deshalb ist es wichtig eine angemessene Höhe der Versicherungssumme festzulegen, mindestens zwei Millionen Euro sollten es schon sein. Bei Selbstbeteiligung fällt die Versicherungssumme in der Regel niedriger aus. Der Beitrag richtet sich meist nach dem Gesamtkosten des Bauvorhabens. Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn Sie Arbeiten in eigener Regie durchführen, dies müssen Sie vorher aber ausdrücklich vereinbaren.

Den Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen und auch als feststehende Größe in Ihre Kalkulation einfließen lassen. Dadurch würden Rückstellungen für Schadensersatzforderungen für Sie entfallen.


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