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Umtausch von Waren - Welche Rechte hat der Kunde?

09 Jan
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Wenn man in einem Laden etwas kauft, also Geld gegen Ware austauscht, dann handelt es sich um einen Kaufvertrag, den Käufer und Verkäufer abschließen. Viele Menschen denken nun, dass sie grundsätzlich das Recht auf Umtausch innerhalb einer bestimmten Frist hätten, wenn ihnen die Ware doch nicht mehr zusagen sollte.

Dem ist leider nicht so, denn Vertrag ist Vertrag, ob nun schriftlich oder mündlich, und von diesem kann man nicht so ohne Weiteres wieder zurücktreten.

Umtausch von Waren - Die Rechte des Kunden

Das heißt also, dass der Verkäufer das Recht hat sich zu weigern fehlerfreie Ware zurückzunehmen und Ihnen das Geld auszuzahlen. Eine Ausnahme stellen hier Kaufverträge, die zum Beispiel an der Haustür oder über den Versand abgeschlossen wurden. Hier hat der Kunde ein 14-tägiges Widerrufsrecht, auf das ihn der Verkäufer sogar ordnungsgemäß hinweisen muss, da sonst die Frist nicht gilt.

Ein grundsätzliches Recht auf Umtausch von fehlerfreier Ware hat der Kunde also nicht. Viele Händler sind hier jedoch kulant und erklären sich bereit dem Umtausch zuzustimmen. Dies tun sie aber nur freiwillig. Um sicher zu gehen, ob ein Umtausch möglich ist, sollte man dies am besten vor dem Kauf mit dem Verkäufer abklären.

Handelt es sich jedoch um mangelhafte Ware, die beim Zeitpunkt der Übergabe fehlerhaft war, dann hat der Kunde auch das Recht darauf, dass ihm diese ersetzt wird.

Quelle: Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der IHK Frankfurt www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/.
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