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Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter bezüglich der Kaution

26 Apr
Ein Wohnungsschlüssel wird übergeben.
Quelle: pexels.com
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Die Mietkaution dient zur Abdeckung von Schäden durch den Mieter oder nicht geleisteter Mieten. Natürlich bergen vor allem Schäden ein großes Streitpotential. Rechtlich gesehen ist die Kaution eine Sache zwischen dem Vermieter und Mieter und nicht zwingend vorgeschrieben. Im Sinne der Sicherheit des Mietverhältnisses ist sie jedoch mittlerweile immer Bestandteil der Mietverträge und somit bindend für die beiden Vertragsparteien. Wird einiges beachtet, lässt sich dieser jedoch leicht vermeiden.


Was gilt als gewöhnliche Abnutzung und was zählt als Schaden durch den Mieter?


Als „gewöhnliche Abnutzung“ gelten kleine Kratzer, das Abwetzen von Sitzmöbel, das Ausbleichen der Vorhänge durch die Sonne oder Laufspuren auf dem Teppich. Brandflecken durch Zigaretten oder Flecken auf dem Teppich oder Zeichnungen der Kinder an den Wänden oder durch Möbel abgeschlagene Mauerränder werden hingegen eindeutig zu den Schäden gezählt.


Hilfreiche Tipps zur Vermeidung von Unklarheiten


In der Vergangenheit haben sich einige Vorgehensweisen als hilfreich und empfehlenswert erwiesen. Nachstehende Tipps helfen unangenehme Situationen und Ärger zu vermeiden.

Mieter und Vermieter kennen sich meistens zu Beginn des Mietverhältnisses nicht. Stellt sich der Vermieter im Laufe der Zeit als schwierig heraus, empfiehlt es sich auf alle Fälle noch während des aufrechten Mietverhältnisses einem Mieterverein beizutreten und/oder vor der Beendigung des Mietverhältnisses einen Anwalt aufzusuchen.

Das Übergabeprotokoll enthält alle bereits vorhandenen Mängel einer Wohnung sowie den detaillierten Zustand der Wohnung oder des Hauses und seines Inhalts zu Beginn der Mietdauer. Dadurch werden von Vornherein schon Streitigkeiten wegen möglicher Schäden ausgeschlossen. Es sollte immer ein Zeuge mitgenommen werden.
Wird die Immobilie mit Geräten und Mobiliar vermietet, muss dieses funktionstüchtig und gebrauchsfähig sein. Ist der Zustand im Mietvertrag als „exquisit“ oder „hochwertig“ beschrieben, muss das auch den Tatsachen entsprechen.
Das Protokoll muss mit Datum und den Unterschriften von Mieter und Vermieter versehen werden. Mieter sollten sich darin jedoch nicht verpflichten, Schäden zu beseitigen.

Die Mieter benötigen in der Regel die alte Mietkaution zur Zahlung jener für die neue Wohnung. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass die Kaution innerhalb von drei Monaten ausgezahlt werden sollte. Gibt es Streitigkeiten, kann nur das Gericht entscheiden. Der Vermieter kann erst sechs Monate nach dem Auszug Schäden reklamieren und Teile der Kaution einbehalten. Deshalb kann der Mieter den Vermieter erst sechs Monate nach dem Auszug erinnern. Damit dies dennoch nicht so lange Zeit in Anspruch nimmt, lohnt es sich bereits nach drei Monaten zu handeln.


Wie muss die Mietsicherheit hinterlegt werden?


Die Kaution beträgt bis zu drei Monats-Kaltmieten, die der Vermieter „konkurssicher“, also getrennt von seinem eigenen oder Firmenvermögen, anlegen muss. Denn rechtlich gesehen gehört die Kaution dem Mieter bis der Vermieter durch vom Mieter verursachte Schäden oder Nicht-Zahlung der Miete oder Mietteile einen Anspruch darauf hat. Zudem läuft das Mietverhältnis über längere Zeit, das heißt die Wertminderung muss durch eine „wertgesicherte“ Anlage abgegolten werden. Sparbücher sind nach wie vor eine gute Möglichkeit. Die Zinsen gehören dem Mieter.


Wie kann die Kaution geleistet werden?

Die Kaution für die Miete kann
  • bar
  • per Überweisung
  • Kautionsbürgschaft
erbracht werden. In der Regel wird die Kaution bar geleistet oder an den Vermieter überwiesen. Auch hier gilt es, immer auf eine schriftliche Bestätigung zu achten. Die Kautionszahlung kann auch in drei Monatsraten gezahlt werden. Die erste Rate ist jedoch immer beim Einzug und der Schlüsselübergabe fällig.

Praktischerweise wird vom Mieter ein eigenes Kautionskonto oder Sparbuch angelegt und dem Vermieter verpfändet. Es gilt zu beachten, dass das so geschehen muss, dass nur beide gemeinsam Zugriff darauf haben. Die Bank darf die Kautionsleistung nur auszahlen, wenn der Mieter keine begründeten Einwände hat. Das schützt vor Missbrauch durch den Vermieter. Kautionsbürgschaften sind Bankbürgschaften. Das bedeutet, dass sich die Bank des Mieters gegen Gebühr verpflichtet, Zahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Kaution an den Vermieter zu zahlen. Da die Gebühren sehr hoch sind, sollte diese der Ausnahmefall bleiben.


GoCaution – die besondere Form der Kautionsleistung

Das Schweizer Unternehmen ist eine flexible und sichere Möglichkeit die Mietkaution zu stellen. Das ermöglicht allen Mietern in der Schweiz, ausreichend finanzielle Mittel für die neue Wohnung oder das Haus zu haben und gleichzeitig die Kaution trotzdem zu leisten. Der große Unterschied zum Mietzinsdepot liegt in einem Zertifikat, das goCaution dem Vermieter aushändigt. Der große Vorteil besteht darin, dass diese Methode eine Vorabbestätigung ermöglicht, die die Chancen bei der Wohnungssuche erhöhen.

Zunächst ist eine online Registrierung notwendig, die relativ einfach vonstattengeht. Sobald der erste Jahresbeitrag hinterlegt ist, wird damit auch die Mietkautionsgarantie aktiviert. Der Vermieter erhält ein Kautionszertifikat in der Höhe der vereinbarten Kaution. Rechtssicherheit ist somit jederzeit gegeben.

Dabei handelt es sich um eine Mietkautionsversicherung. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Vermieter ebenfalls die Kautionsversicherung auf goCaution Vermieter-Portal abschließen kann. Der große Vorteil besteht darin, dass keine Geldleistung in Höhe der vereinbarten Kaution notwendig ist, sondern stattdessen eine Versicherung abgeschlossen wird. Leider steht diese Variante derzeit nur in der Schweiz zur Verfügung.


Welche Vorteile ergeben sich dadurch?

Die Mietkautionsversicherung bietet beiden Parteien 100%ige Sicherheit und dem Mieter eine höhere Liquidität, die beim Umzug häufig benötigt wird. Zudem sind einige Neuanschaffungen zu tätigen und Transporte zu zahlen. Hier nochmals die Vorteile in einer Schnellübersicht.
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Sichere Auszahlung
  • Bonitätsprüfung des Mieters als Sicherheit für den Vermieter
  • Einfache Handhabung und zuverlässiger Support
  • Leichtere Umsetzung der Auszahlung
  • Objekte können schneller vergeben werden.


Wie kann eine Kaution noch erbracht werden?

Stimmt der Vermieter zu, kann diese auch in Form der Verpfändung von Wertpapieren oder Er- und Ablebens-Versicherungen oder anderer sicherer Werte erfolgen. Dabei empfiehlt es sich jedoch, einen Anwalt oder Notar sowie einen Mieterverein zurate zu ziehen. Er- und Ablebensversicherung sind Versicherungen, die nach einer bestimmten Zeit aufgelöst werden können, obwohl der Begünstigte noch lebt. Goldbarren, Grundstücke und andere Vermögenswerte werden häufig belehnt oder bis zur Höhe der Kaution für die Miete verpfändet. Allerdings bindet das weitaus wertvollere Ressourcen und muss zusätzlich rechtlich abgesichert werden. Für eine Kaution sind vorab genannte Varianten, die Mietkautionsversicherung, besser geeignet. Bei Unklarheiten sollte der Mieter immer Kontakt mit einer Rechtsberatung aufnehmen. Hier gilt einmal mehr: Lieber einmal mehr nachfragen, als einmal zu wenig! Es lohnt sich, schon während der Suche nach einem neuen Domizil auch an die Kaution zu denken.
Quellen und weitere Informationen:
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