crawlertrap

Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustoperation?

30 Mai
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Viele Frauen sind mit ihren Brüsten nicht zufrieden. Entweder finden sie sie zu groß oder zu klein und denken deshalb über eine Brustoperation nach.
Doch ist diese mit erheblichen Kosten verbunden, die sich nicht jede Frau leisten kann. Deshalb stellt sich auch die Frage wann eine Krankenkasse die Kosten für eine Brustoperation bereit ist zu übernehmen.

Wann bezahlt die Krankenkasse eine Brust-OP?


Damit die Krankenkasse für eine Brustoperation zahlt, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen.

Im Falle einer Brustverkleinerung ist dies auch oft der Fall, da Frauen mit sehr großen Brüsten unter erheblichen Rückenschmerzen leiden und ihre Wirbelsäule stark belastet wird. Deshalb werden in solchen Fällen die Kosten in der Regel auch übernommen.

Handelt es sich jedoch um eine Brustvergrößerung, so werden die Kosten von der Krankenkasse meistens nicht erstattet, da es sich hierbei um einen rein ästhetischen Eingriff handelt. Wenn die Frau psychisch sehr stark unter ihrer zu kleinen Brust leidet, kann es sein, dass ihre Krankenkasse sich einverstanden erklärt für die Brustoperation zu zahlen. Dies kommt aber eher selten vor, auch wenn ein entsprechendes Attest vom Psychiater vorliegt.

Kommentar zu “Wann zahlt die Krankenkasse eine Brustoperation?”
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Möhre

14.12 2011

Die Krankenkassen wollen immer mehr Geld sparen. Wer ene Brustverkleinerung machen möchte sollte sich vom Arzt körperliche Beschwerden bescheinigen lassen. Und als Untergrenze wird normalerweise etwa 500 g pro seite oder 2 Cupgrößen veranschlagt. sonst wirds eher schwierig mit kostenerstattung.
Gruß von der Möhre
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