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Private Krankenversicherung: Wie hoch ist die Einkommensgrenze für Arbeitnehmer

08 Mär
Private Krankenversicherung
Quelle: R. Sturm - pixelio.de
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Die meisten Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, obwohl die privaten Krankenkassen mehr Leistungen zum selben oder gar niedrigerem Preis anbieten. Dies liegt aber nicht daran, dass sie nicht eine private Krankenversicherung vorziehen würden, sondern daran, dass ein Arbeitnehmer eine bestimmte, vom Gesetzesgeber festgelegte, Einkommensgrenze erreichen muss. 
Hat er diese Grenze nicht erreicht, darf er auch nicht von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln.

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt, in der Regel wird sie erhöht. Im Jahr 2010 liegt die Einkommensgrenze bei 49.950 Euro Bruttojahreseinkommen. Zu dem normalen Monatsgehalt können auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld dazu gezählt werden.

Die Einkommensgrenze für die private KRankenversicherung muss 3 Jahre in Folge überschritten werden!


Derzeit ist es noch so, dass der Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze verdienen muss, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Dies soll angeblich geändert werden, doch wann das sein wird, kann noch niemand sagen.
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