crawlertrap

Häusliche Pflege: Anspruch auf bezahlten Urlaub

20 Apr
  • 0
5 Sterne / 1 Bewertung
Danke für Ihre Bewertung!
Danke für Ihren Kommentar!
Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten.
Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten.
Your review could not be added!
Viele Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, etwa zwei Drittel von ihnen werden dabei im Rahmen einer häuslichen Pflege von ihren Angehörigen betreut. Da die häusliche Pflege eine sehr aufreibende Arbeit ist, sieht der Gesetzgeber für Betroffene bezahlten Urlaub vor.
Dabei handelt es sich um den Anspruch auf eine bezahlte Pflegevertretung während des angetretenen Urlaubs.

Anspruch auf bezahlten Urlaub bei häuslicher Pflege - Was ist zu beachten?



Wenn Sie Ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub bei häuslicher Pflege geltend machen wollen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:


- Pro Jahr stehen pflegenden Angehörigen 28 Tage einer bezahlten Urlaubspflegevertretung zu. Diese 28 Tage müssen nicht am Stück genommen werden, sondern können über das Jahr verteilt werden. Der gesamte Urlaub muss jedoch im gleichen Jahr in Anspruch genommen werden, ansonsten verfällt er.

- Die Ersatzleistung beläuft sich auf 1.550 Euro pro Jahr für alle Pflegestufen. Um diese geltend zu machen, muss die häusliche Pflege bei Antragstellung bereits ein Jahr lang ausgeführt worden sein. Ab dem zweiten Antrag muss dieser Nachweis nicht mehr erbracht werden.

- Den vollen Satz in Höhe von 1.550 Euro erhalten Sie aber nur, wenn die Pflegevertretung von einem Pflegedienst oder einer anderen Person aus dem Umfeld der zu pflegenden Person vorgenommen wird. Sollten Verwandte zweiten Grades oder Personen, die in einer Hausgemeinschaft mit der zu pflegenden Person leben die Pflege übernehmen fällt der Satz geringer aus. In diesem Fall wird nach der jeweiligen Pflegestufe abgerechnet. Dann stehen Ihnen je nach Pflegestufe 235, 440 oder 700 Euro zur Verfügung. Bei Verwandten dritten Grades fällt die Ersatzleistung wieder in voller Höhe aus.

- Alternativ können Sie Ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub bei häuslicher Pflege auch dann geltend machen, wenn Sie die zu pflegende Person kurzzeitig in einem Pflegeheim unterbringen. Sollten jedoch die Kosten hierbei die 1.550 Euro überschreiten, müssen Sie für die restlichen Kosten selbst aufkommen.
  • Bitte füllen Sie alle erforderlichen (*) Felder aus, um einen Kommentar zu senden.


Ok! Einverstanden