crawlertrap
20 Jun
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Bei Mini-Jobs, zu denen auch der Midi-Job gehört, handelt es sich um Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnbereich.

Sei dem 1. April 2003 unterscheidet man hierbei vier Arten von Mini-Jobs:

  1. Geringfügig entlohnte Tätigkeiten, bei denen bis zu 400 Euro verdient werden können. Der Arbeitnehmer zahlt einen pauschalen Sozialversicherungs- und Steuerbeitrag von 30,8 Prozent und einen Beitrag zur Unfallversicherung.
  2. Mini-Jobs in Privathaushalten, Verdienst ebenfalls bis 400 Euro, Pauschalabgaben des Arbeitnehmers belaufen sich aber nur auf 13,7 Prozent.
  3. Kurzzeitige Beschäftigungen (Aushilfen), diese Art Beschäftigung liegt dann vor, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreitet. Eine kurzzeitige Beschäftigung ist sozialversicherungs- und steuerfrei.
  4. Midi-Jobs mit einem Entgelt zwischen 400,01 und 800 Euro, eine sogenannte Gleitzone. Ein Midi-Job ist für den Arbeitgeber voll sozialversicherungspflichtig, der Arbeitnehmer zahlt abgestufte Beiträge zwischen 11 Prozent bei 400,01 Euro und 21 Prozent bei 800 Euro.
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