crawlertrap

Vorhaltung von Ersatzteilen fürs Auto

01 Jun
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Hat man sich vor einigen Jahren ein Auto angeschafft und treten auf einmal Probleme auf, weil ein Teil des Autos kaputt ist und ersetzt werden muss, so kann es durchaus passieren, dass man von der Werkstatt die Nachricht bekommt, dass das benötigte Ersatzteil gar nicht mehr lieferbar sei, obwohl das Auto vielleicht gerade mal sechs Jahre alt ist.

Da stellt sich die Frage, ob man überhaupt Anspruch auf die Beschaffung von Ersatzteilen hat.

Vorhaltung von Ersatzteilen gesetzlich nicht geregelt


Zur Vorhaltung von Ersatzteilen gibt es leider keine allgemeine gesetzliche Regelung. Allerdings gibt es Gerichtsurteile, laut denen Ersatzteile so lange verfügbar sein müssen, wie üblicherweise die Gewährleistungszeit läuft oder mit dem üblichen Verschleiß zu rechnen ist.

In Deutschland ist es zudem so, dass sich die Automobilindustrie selbst dazu verpflichtet Ersatzteile für ein Fahrzeug zehn Jahre lang vorrätig zu halten. Die Rechtsprechung beläuft sich jedoch nur auf sechs bis sieben Jahre.

Wenn allerdings eine Werkstatt einen Auftrag annimmt, dann ist sie auch dazu verpflichtet die Reparatur durchzuführen und zwar auch wenn keine Ersatzteile mehr lieferbar sind. In einem solchen Fall müsste die Werkstatt notfalls die benötigten Teile selbst herstellen. Das ist aber nur dann der Fall, wenn bei der Annahme des Auftrags nicht ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass es Probleme mit der Beschaffung der Ersatzteile geben könnte.
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