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Schwerbehindertenrecht - Ab wann gilt man als Schwerbehindert?

09 Dez
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Was ist eigentlich das Schwerbehindertenrecht und ab wann gilt man in Deutschland als schwerbehindert?
Das Schwerbehindertenrecht ist im Neunten Sozialgesetzbuch geregelt. Es soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen vor allem im Arbeitsleben regeln. Als schwerbehinderter Mensch gelten laut diesem Gesetz Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelsichen Behinderung einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorlegen. Diese stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz.
Das Schwerbehindertenrecht wurde zum Schutz der schwerbehinderten Menschen konzipiert. Die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Gesellschaftlichen Leben soll gefördert werden.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch die Versorgungsämter festgestellt. Der Gdb wird in zehner Schritten, nicht in Prozent, von 20 bis 100 gemessen. Eine Behinderung liebt bei einem GdB ab 20 vor, die Schwerbehinderung ab 50 GdB, wobei eine Gleichstellung ab 30 GdB möglich ist.

Vom Versorgungsamt kann man sich einen Schwerbehindertenausweis ausstellen lassen. Dieser soll als Nachweis für Behörden, Ämter, Arbeitgebern usw. dienen und ist für 5 Jahre gültig.

Zum Schutz und der Förderung von Schwerbehinderten gehören ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, das Recht auf eine besonderte Rente, steuerliche Nachteilsausgleiche und die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers. Außerdem liegt ein Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung vor. Desweiteren umfasst das Schwerbehindertenrecht ein Diskriminierungsverbot und regelt das Fragerecht und die Offenbarung bei der Einstellung von Schwerbehinderten.
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