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Darf Prepaid Guthaben verfallen?
Veröffentlicht in 19.11.2010
Nachdem sich in den letzten Jahren einige Kunden beschwert haben, dass die Guthaben ihrer Prepaid Karten ersatzlos verfallen sind, fielen im Rahmen einer Untersuchung dieser Fälle einige für den Kunden günstige Urteile.
Demnach ist es den Anbiertern nunmehr untersagt das Guthaben ersatzlos zu streichen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Prepaid Karte oder das Guthaben bei Nichtnutzung nicht deaktiviert werden dürfen.
Das Guthaben einer Prepaid Karte darf nicht ersatzlos entfallen!
Zwar bieten die meisten Anbieter mittlerweile ein unbegrenztes Guthaben an, doch ist meistens die Laufzeit der SIM-Karte begrenzt. Wenn also innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel sind das 12 bis 13 Monate, nicht telefoniert wurde bzw. die Karte nicht aufgeladen wurde, so wird diese deaktiviert. Das Restguthaben, dass sich noch auf der Karte befindet muss allerdings zurückgezahlt werden.
Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass nicht das ganze Guthaben ausgezahlt wird, sonder noch entwaige Bearbeitungsgebühren und Guthaben aus Aktionen abgezogen werden.
Als Fazit kann man also sagen, dass sowohl das Guthaben als auch die Prepaid Karte inaktiv werden können, aber das Guthaben kann nicht mehr ersatzlos verfallen.
Demnach ist es den Anbiertern nunmehr untersagt das Guthaben ersatzlos zu streichen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Prepaid Karte oder das Guthaben bei Nichtnutzung nicht deaktiviert werden dürfen.
Das Guthaben einer Prepaid Karte darf nicht ersatzlos entfallen!
Zwar bieten die meisten Anbieter mittlerweile ein unbegrenztes Guthaben an, doch ist meistens die Laufzeit der SIM-Karte begrenzt. Wenn also innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel sind das 12 bis 13 Monate, nicht telefoniert wurde bzw. die Karte nicht aufgeladen wurde, so wird diese deaktiviert. Das Restguthaben, dass sich noch auf der Karte befindet muss allerdings zurückgezahlt werden.
Allerdings ist es in den meisten Fällen so, dass nicht das ganze Guthaben ausgezahlt wird, sonder noch entwaige Bearbeitungsgebühren und Guthaben aus Aktionen abgezogen werden.
Als Fazit kann man also sagen, dass sowohl das Guthaben als auch die Prepaid Karte inaktiv werden können, aber das Guthaben kann nicht mehr ersatzlos verfallen.
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19.11.2010, handy, prepaid karte, guthaben, sim karte, deaktivierung, urteil.
Quelle V. Mildenberger - pixelio.de
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