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Gebühren an Geldautomaten fremder Banken

Veröffentlicht in 18.12.2011
Noch vor nicht allzu langer Zeit konnte man beim Geldabheben am Geldautomaten einer fremden Bank eine unangenehme Überraschung erleben, denn die Gebühren, die dafür berechnet wurden, konnten mitunter ganz schön saftig ausfallen.

Seit dem 15. Januar 2011 hat dies nun ein Ende genommen. Banken sind nun dazu verpflichtet die anstehenden Gebühren für Fremdkunden noch vor dem Abheben des Geldes entweder am Display oder am Gerät anzuzeigen. Fällt Ihnen die Gebühr zu hoch aus, dann können Sie den Vorgang jederzeit abbrechen und nach einer günstigeren Alternative suchen.

Auf eine einheitliche Mindestgebühr konnte man sich jedoch nicht einigen. Aufgrund der neuen Informationspflicht haben sich die erhobenen Gebühren jedoch etwas eingependelt. Mit zehn Euro und mehr müssen Sie wohl in der Regel nicht mehr rechnen. Durchschnittlich werden Gebühren zwischen 1,95 € und 5 € fällig.

Am günstigsten sind hierbei die Privatbanken, die sich auf eine einheitliche Gebühr von 1,95 € für Fremdkunden geeinigt haben. Sparkassen und Volksbanken haben sich gegen eine Begrenzung der Gebühr für Abhebungen von Fremdkunden ausgesprochen. Allerdings unterhalten diese auch ein weitaus breiteres Netz an Geldautomaten als die Privatbanken, die auch Fremdnutzern zur Verfügung stehen, und begründen damit den höheren Kostenanfall.

Am besten ist man beraten, wenn man gleich bei der Auswahl einer Bank, bei der man ein Konto eröffnen möchte, darauf achtet, dass sie ein breites Netz an Geldautomaten zur Verfügung stellt.


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Artikel Gebühren an Geldautomaten fremder Banken Bereich Wirtschaft & Finanzen , 18.12.2011, privatbank, sparkasse, geldautomat, bank, gebühren, geld abheben, informationspflicht.
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