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Muss ein Vertrag schriftlich sein?
Veröffentlicht in 17.12.2011
Verträge können auf verschiedene Weisen abgeschlossen werden: schriftlich, per E-Mail, mündlich von Angesicht zu Angesicht oder telefonisch.
Ein Vertrag muss also nicht zwingend schriftlich sein, auch ein mündlicher Vertrag ist voll gültig.
Viele Verträge kommen sowieso zustande, ohne dass wir uns großartig Gedanken darüber machen. Bei jedem Einkauf in einem Laden schließen wir ein Rechtsgeschäft ab.
Natürlich reicht nicht immer ein mündlicher Vertrag aus. Beim Kauf einer Immobilie zum Beispiel muss aufgrund der Eintragung ins Grundbuch auf jeden Fall ein schriftlicher Vertrag her, der vom Notar bestätigt wird. In vielen Fällen ist der schriftliche Vertrag, in dem alle Pflichten und Rechte genau geregelt sind, auch empfehlenswerter, sollte es mal zu Streitigkeiten kommen.
Ein Vertrag muss also nicht zwingend schriftlich sein, auch ein mündlicher Vertrag ist voll gültig.
Viele Verträge kommen sowieso zustande, ohne dass wir uns großartig Gedanken darüber machen. Bei jedem Einkauf in einem Laden schließen wir ein Rechtsgeschäft ab.
Natürlich reicht nicht immer ein mündlicher Vertrag aus. Beim Kauf einer Immobilie zum Beispiel muss aufgrund der Eintragung ins Grundbuch auf jeden Fall ein schriftlicher Vertrag her, der vom Notar bestätigt wird. In vielen Fällen ist der schriftliche Vertrag, in dem alle Pflichten und Rechte genau geregelt sind, auch empfehlenswerter, sollte es mal zu Streitigkeiten kommen.
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17.12.2011, schriftlicher vertrag, immobilien, kaufvertrag, mündlicher vertrag.
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