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Wohnung kündigen - Was muss man beachten?

14 Sep
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In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, die sowohl der Mieter als auch der Vermieter einhalten müssen.

Will also der Mieter die Wohnung verlassen, so muss er spätestens drei Monate vor dem Auszugstermin dem Vermieter eine Kündigung vorlegen.
Sogenannte Zeitverträge, die besagen, dass der Mieter über einen bestimmen Zeitraum in der Wohnung bleiben muss, sind mittlerweile nicht mehr gültig. Der Mieter kann also in dem gesetzlichen Rahmen von drei Monaten vor Auszugstermin kündigen ohne irgendwelche Konsequenzen tragen zu müssen.

Der Vermieter kann dem Mieter bei einem Mietverhältnis von bis zu fünf Jahren ebenfalls innerhalb einer dreimonatigen Frist kündigen, wenn er die Wohnung für den Eigenbedarf anmeldet. Wenn das Mietverhältnis schon länger als fünf Jahre besteht, so verlängert sich diese Frist um weitere drei Monate, also insgesamt auf sechs Monate. Bei einem Mietverhältnis von über acht Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist auf neun Monate.

Eine Außerordentliche Kündigung ist nur in wenigen Fällen möglich und zwar sowohl seitens des Mieters als auch des Vermieters. Allerdings muss auch hier eine Frist eingehalten werden, eine fristlose Kündigung ist nur in Extremfällen möglich.

Für die Rückzahlung der Kaution gibt es keine gesetzlich festgelegte Frist. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Vermieter sie jedoch zurückzahlen.
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