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Wann Mutterschaftsgeld beantragen?
Veröffentlicht in 25.02.2011
Während der gesetzlich festgelegten Schutzfrist erhalten Mütter vor und nach der Geburt sowie am Tag der Entbindung Mutterschaftsgeld.
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten muss man es entweder bei der Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt schriftlich beantragen. Berufstätige Frauen können auch einen Arbeitgeberzuschuss bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Aber wann muss man das Mutterschaftsgeld beantragen?
Dem Antrag auf Mutterschaftsgeld ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin beizufügen. Die Bescheinigung darf nicht vor der siebten Woche des berechneten Geburtstermins ausgestellt werden.
Den Antrag sollte man am besten umgehend einreichen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. Nach der Geburt muss so bald wie möglich eine standesamtliche Geburtsbescheinigung zu dem Antrag nachgereicht werden.
Um Mutterschaftsgeld zu erhalten muss man es entweder bei der Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt schriftlich beantragen. Berufstätige Frauen können auch einen Arbeitgeberzuschuss bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
Aber wann muss man das Mutterschaftsgeld beantragen?
Dem Antrag auf Mutterschaftsgeld ist eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über den voraussichtlichen Geburtstermin beizufügen. Die Bescheinigung darf nicht vor der siebten Woche des berechneten Geburtstermins ausgestellt werden.
Den Antrag sollte man am besten umgehend einreichen, damit es zu keinen Verzögerungen kommt. Nach der Geburt muss so bald wie möglich eine standesamtliche Geburtsbescheinigung zu dem Antrag nachgereicht werden.
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25.02.2011, schwangerschaft, baby, krankenkasse, mutterschaftsgeld, schutzfrist, Mutterschutz, Elterngeld.
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