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Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung

20 Mai
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Es gibt zwei Versicherungen, die in keinem Haushalt fehlen sollten, die Hausrat- und die Haftpflichtversicherung. Erstere schützt die Einrichtung, Letztere hilft bei Schadensersatzforderungen.

Hausratversicherung:


Die Hausratversicherung deckt alle sich im Haushalt befindlichen Dinge ab, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Das heißt also, dass der ganze Hausrat, der sich innerhalb der vier Wände, aber auch auf dem Balkon, der Terrasse oder in der Garage befindet durch die Versicherung abgedeckt wird. Ausgenommen sind Räume, die gewerblich bzw. beruflich genutzt werden. Aber auch auf Reisen wird Ihr Hausrat geschützt.

Die Hausratversicherung leistet, wenn zum Beispiel durch ein Feuer, einen Rohrbruch, Überspannung oder Sturm Schäden verursacht wurden. Der Versicherungsschutz greift aber auch bei einem Einbruch und Diebstahl. Sogar Fahrräder können mitversichert werden und sogar der Diebstahl aus Fahrzeugen, die unmittelbar in der Nähe der Wohnung oder des Hauses geparkt sind.

Die Beiträge richten sich hierbei vornehmlich nach der Versicherungssumme und dem versicherten Risiko. Dabei sollte der Wert des Hausrats möglichst realistisch eingeschätzt werden, um eine zu hohe oder zu niedrige Versicherungssumme zu vermeiden.

Haftpflichtversicherung:


Verursacht man einen Schaden, und dabei ist es egal, ob dies unabsichtlich geschehen ist, muss man diesen ersetzen. Dies kann unter Umständen sehr teuer werden, deshalb empfiehlt es sich auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Haftpflichtversicherung greift natürlich nicht bei einem vorsätzlich zugefügten Schaden, Schäden aus grober Fahrlässigkeit sichert sie hingegen ab. Die Versicherung prüft in jedem Fall, ob die Schadensersatzforderungen auch tatsächlich gerechtfertigt sind. Ist dies der Fall und kommt es zu einem Rechtstreit, deckt sie die Prozess- und Regulierungskosten ab und der Versicherte wird vor Gericht vertreten. Die Haftpflichtversicherung kommt aber auch dann für die Kosten auf, wenn man selbst von jemanden geschädigt wurde, derjenige aber über keine Haftpflichtversicherung verfügt und auch kein Geld hat, um den Schaden zu ersetzen.

Bei einer privaten Haftpflichtversicherungen sind alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert. Ausgenommen sind Kinder, die schon verheiratet sind oder sich in einer Ausbildung oder einem Studium befinden. Auch Partner, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben umfasst die Haftpflichtversicherung, wenn dessen Name in dem Versicherungsvertrag eingetragen wurde.

Die Beiträge richten sich nach dem Leistungsumfang der Versicherung und der Versicherungssumme. Es werden nur Schäden bis zu der vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt, deshalb sollte man diese sorgfältig auswählen.
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