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Voraussetzungen für begleitetes Fahren

04 Aug
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Was als ein Pilotprojekt in einigen Bundesländern seinen Anfang nahm, hat sich mittlerweile als sehr erfolgreich herausgestellt - das begleitete Fahren bei Jugendlichen, die ihre Führerscheinprüfung schon mit 17 absolviert haben.
So gibt es nachweislich weniger Unfälle und die Jugendlichen füllen sich viel sicherer beim Führen eines Fahrzeugs, wenn ihnen dann endgültig mit Erreichen der Volljährigkeit der Führerschein ausgehändigt wird.

Voraussetzungen für begleitetes Fahren:

Die erste Voraussetzung für begleitetes Fahren besteht zunächst natürlich darin, dass der Jugendliche die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert hat. Wenn dies der Fall ist, erhält er eine Prüfbestätigung, die er immer bei sich haben muss, wenn er ein Fahrzeug führt.

Da der Führerscheinanwerter immer eine Begleitperson braucht, um überhaupt losfahren zu dürfen, sind auch an diese einige Anforderungen gestellt. So muss die Begleitperson über 30 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre lang den Führerschein sowie nicht mehr als drei Punkte in Flensburg haben.
D
er Stichtag für den Punktestand der Begleitperson ist das Ausstellungsdatum der Prüfbescheinigung.
Des Weiteren muss die Begleitperson zuvor amtlich registriert sein.
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