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Was sind Genussscheine?
Veröffentlicht in 21.06.2011
Bei einem Genussschein handelt es sich um eine verbriefte Form des Genussrechts. Da es aber keine gesetzliche Definition für Genussscheine gibt, existieren unterschiedliche Formen.
Genussscheine sind also gesetzlich nicht geregelte Wertpapiere, die je nach Einzelfall einer Aktie (Eigenkapital) oder eher einer Anleihe (Fremdkapital) ähneln. Da sie mit einem Gewinnanspruch verbunden sind, dienen Genussscheine der Verbriefung von Vermögenswerten.
Man unterscheiden zwischen drei Varianten von Genussscheinen: Genussscheine mit fester Ausschüttung, mit variabler Ausschüttung und mit Wandel- oder Optionsrecht.
In der Regel werden Genussscheine nachrangig ausgestaltet (Nachrangabrede). Das heißt also, dass im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation der betroffenen Gesellschaft die Genussscheininhaber (Genussrechtsinhaber) erst nach den Forderungen anderer Fremdkapitalgläubiger bedient werden. Sie werden also nachrangig bedient, was meistens mit einem Verlust einhergeht.
Genussscheine sind also gesetzlich nicht geregelte Wertpapiere, die je nach Einzelfall einer Aktie (Eigenkapital) oder eher einer Anleihe (Fremdkapital) ähneln. Da sie mit einem Gewinnanspruch verbunden sind, dienen Genussscheine der Verbriefung von Vermögenswerten.
Man unterscheiden zwischen drei Varianten von Genussscheinen: Genussscheine mit fester Ausschüttung, mit variabler Ausschüttung und mit Wandel- oder Optionsrecht.
In der Regel werden Genussscheine nachrangig ausgestaltet (Nachrangabrede). Das heißt also, dass im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation der betroffenen Gesellschaft die Genussscheininhaber (Genussrechtsinhaber) erst nach den Forderungen anderer Fremdkapitalgläubiger bedient werden. Sie werden also nachrangig bedient, was meistens mit einem Verlust einhergeht.
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21.06.2011, genussschein, aktien, wertpapiere, nachrangabrede, genussrecht.
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