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Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt zahlt?
Veröffentlicht in 05.11.2010
Es kennen wahrscheinlich einige diese Situation, der Firma geht es nicht gut und der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht aus. Eine kurze Zeit über kann man sich darauf ja einlassen, aber hält der Zustand länger an, kommt man selbst mit seinen Verbindlichkeiten nicht mehr nach.
Doch wenn sich der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum weigert das Gehalt auszuzahlen, kann man natürlich etwas unternehmen.
Die erste Möglichkeit besteht darin den Arbeitgeber zu verklagen, vielleicht zusammen mit anderen Kollegen, dann wirds nicht so teuer. Es stellt sich natürlich die Frage, ob da viel zu holen sein wird. Gut wäre es, wenn man über die genauen Zahlen eine Übersicht hätte, aber vielleicht bekommt ja auch jemand aus der Buchhaltung kein Gehalt. Derjenige müsste sich ja auskennen.
Oft ist es auch so, dass Banken oder Sozialämter selbst einen Konkursantrag stellen, wenn der Firmeninhaber es nicht tut. Deshalb kann man dies auch selbst, nach einer angemessenen Frist (max. drei Monate), beim zuständigen Amtsgericht tun. Das Verfahren dauert dann allerdings noch ein paar weitere Monate und in der Regel bekommt man auch nicht das volle Geld zurück. Jedem Mitarbeiter steht der gleiche Ablösebetrag aus dem restlichen Firmenvermögen zu.
Die erste Möglichkeit besteht darin den Arbeitgeber zu verklagen, vielleicht zusammen mit anderen Kollegen, dann wirds nicht so teuer. Es stellt sich natürlich die Frage, ob da viel zu holen sein wird. Gut wäre es, wenn man über die genauen Zahlen eine Übersicht hätte, aber vielleicht bekommt ja auch jemand aus der Buchhaltung kein Gehalt. Derjenige müsste sich ja auskennen.
Die zweite Möglichkeit ist einen Konkursantrag zu stellen und das Restgehalt aus der Konkursmasse anzuklagen.
Oft versuchen Firmeninhaber den Konkurs so lange wie möglich hinauszuschieben, da sie sich die Pleite nicht eingestehen können. Aber wenn man seine Mitarbeiter nicht mehr bezahlen kann, dann ist es wohl höchste Eisenbahn.
Oft ist es auch so, dass Banken oder Sozialämter selbst einen Konkursantrag stellen, wenn der Firmeninhaber es nicht tut. Deshalb kann man dies auch selbst, nach einer angemessenen Frist (max. drei Monate), beim zuständigen Amtsgericht tun. Das Verfahren dauert dann allerdings noch ein paar weitere Monate und in der Regel bekommt man auch nicht das volle Geld zurück. Jedem Mitarbeiter steht der gleiche Ablösebetrag aus dem restlichen Firmenvermögen zu.
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