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Existenzgründer - Tipps und Tricks um einem Adressbuchschwindel zu entkommen

26 Mär
Tag Cloud Existenzgründung
Quelle: Planung©LieC/pixelio.de
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Die große Transparenz des Internets bietet Existenzgründern die Möglichkeit, das Unternehmen und die Leistungen vergleichsweise schnell bekanntzumachen. Allerdings hat gerade die öffentliche Hand verschlafen, den Datenschutz der heutigen Zeit anzupassen und die jungen Gründer zu schützen.
So kann sich jedermann - auch ohne berechtigtes Interesse - darüber informieren, wer eine Firma gegründet hat und die Adresse und Anschrift kostenfrei beziehen. Dann ist es ein leichtes, die Neuadressen zu sammeln und die Unerfahrenheit der Unternehmensgründer auszunutzen. Ein paar Tipps können Unternehmern und ihren Mitarbeitern das Leben mit diesem Adressbuchschwindel erheblich erleichtern:

Genaues Hinsehen entlarvt die Mitesser


In vielen Fällen bekommt man eigentlich nur eine Aufforderung, eine Anzeige in einem Branchenbuch zu buchen. Irgendwo versteckt findet sich dann der Hinweis, dass es in Wirklichkeit allerdings nur ein Angebot wäre. Der bereits beigefügte Überweisungsträger verstärkt diesen Eindruck. Deshalb sollte der Unternehmensgründer oder seine Bürokraft genau hinsehen: Liegt dem Anschreiben bereits ein abgeschlossener Vertrag zugrunde oder ist es nur ein geschickter Versuch, am Unternehmenserfolg als Mitesser teilzuhaben? Gerade nach der Unternehmensgründung empfiehlt es sich, alle Überweisungen mindestens im 4 Augen-Prinzip zu prüfen.


Ist das Behördenlogo ein Behördenlogo oder nicht?


Bei der Abwehr des Adressbuchschwindels ist man einen Schritt weiter, wenn man sich die ursprüngliche Kostennote des Amtsgerichts für den Eintrag ins Handelsregister genau ansieht. Denn nur dort ist das Behördenlogo echt. Der Adressbuchschwindel funktioniert auch deshalb so gut, weil viele Unternehmen sich klingende Namen geben. Da die Namen der Bundesländer aber nicht geschützt sind, können auch Unternehmen diese Namen verwenden. Bestehen Zweifel an der Echtheit, dann kann man einfach bei der zentralen Domainregistrierungsstelle www.denic.de nachsehen und die auf dem Schreiben genannte Internetadresse eingeben. Darüber hinaus sollte man auch die angegebene Telefonnummer im offiziellen Telefonbuch prüfen, ob dort eine Behördenrufnummer oder ein Unternehmen dahintersteckt. Wer wachsam ist, dem sollte dies auffallen.

Auch die Internetsuchmaschine weiß mehr


Hier kann man den Namen des Absenders eingeben und oftmals erhält man viele Links zu Erfahrungen von anderen Geschädigten. Man sollte also vorher gut nachdenken, bevor man einen Rückantwortkupon zurückschickt und vielleicht voreilig einen Vertrag abschließt.

Übrigens sind angebliche Adressbuchverlage nicht die Einzigen, die Überweisungsträger verschicken, obwohl noch gar nichts bestellt wurde. Eine englischsprachige Wirtschaftszeitung verschickt Briefe mit einer angeblichen Abo-Rechnung gerne an ehemalige Abonnenten, wie der Verfasser des Textes mehrmals erleben musste.
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