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Wie lange muss man auf sein Essen und die Rechnung im Restaurant warten?

16 Jan
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Manchmal kann ein Besuch in einem Restaurant zu einer Geduldsprobe werden. Das Essen wurde eine Stunde nach der Bestellung immer noch nicht serviert und auch die Rechnung lässt lange auf sich warten. Doch dauert dies zu lange, so kann der Gast auch seine Rechte in Anspruch nehmen.

Wie lange muss man auf sein Essen im Restaurant warten?


Kommt das Essen endlos nicht auf den Tisch, so kann sich das für den Gast auszahlen. Eine halbe Stunde Wartezeit gilt hier jedoch als angemessen. Werden die 30 Minuten bei einer einfachen Mahlzeit überschritten, so hat der Gast evtl. das Recht die Rechnung um 30 Prozent kürzen zu lassen. Handelt es sich um ein mehrgängiges Menü, so muss man sich in der Regel etwas länger gedulden. Bei Getränken wird eine 20-minütige Wartezeit von den Juristen als angemessen angesehen, um die Rechnung um 20 bis 30 Prozent kürzen zu lassen (Landgericht Karlsruhe, Az: 1 S 196/92; Amtsgericht Hamburg, Az: 20 a C 275/73).

Wie lange muss man auf die Rechnung warten


Kommt nach genossenem Mahl in einem Restaurant die Rechnung nicht innerhalb von 30 Minuten bei, so hat der Gast das Recht das Lokal zu verlassen. Eine lange Wartezeit befreit ihn jedoch nicht davon die Rechnung zu begleichen. In der Regel sollte der Gast die Servicekraft mindestens dreimal deutlich um die Rechnung gebeten haben. Ist die Rechnung dann immer noch nicht angekommen, so kann der Gast zwar gehen, muss vorher jedoch seinen Namen und seine Anschrift im Lokal hinterlegen, damit ihm der Wirt die Rechnung zuschicken kann. Rechtlich gesehen befindet sich der Wirt in einer solchen Situation im Annahmeverzug, dies befreit den Gast jedoch nicht davon zu zahlen. Verlässt dieser das Restaurant ohne zu zahlen und ohne seine Kontaktdaten hinterlägt zu haben, so ist er, wie es im Volksmund so schön heißt, ein Zechpreller und somit auch rechtlich gesehen ein Betrüger.

Dies ist natürlich keine Rechtsberatung!

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