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Welche Rechte hat man beim Taxifahren?

01 Nov
Taxis am Flughafen
Quelle: wikipedia.org
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Hin und wieder muss man die Dienste eines Taxiunternehmens in Anspruch nehmen, welche Rechte man als Fahrgast beim Taxifahren hat, wissen wohl aber nur die wenigsten. Ob es nun darum geht seinen Hund mitzunehmen oder die Art und Lautstärke der Musik zu bestimmen. Im Folgenden erfahren Sie nun welche Rechte Sie als Fahrgast beim Taxifahren haben.

Die Rechte des Fahrgastes beim Taxifahren


Müssen Sie das bestellte Taxi, das bereits wartend vor der Tür steht nehmen? Grundsätzlich müssen Sie es nehmen, auch darf der Taxifahrer, sobald er Sie über die Ankunft informiert hat, bereits den Taxameter einschalten, wobei der Wartetarif günstiger ist als der Kilometertarif. In manchen Fällen haben Sie aber auch das Recht die Fahrt zu verweigern und ein neues Taxi anzufordern. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn das Fahrzeug dreckig ist oder verraucht riecht. In diesem Fall müssen Sie auch die Anfahrt nicht bezahlen.

Und wie sieht es mit Taxis, die am Taxistand, am Bahnhof oder dem Flughafen auf Fahrgäste wartend in einer Schlange stehen. Müssen Sie das erste Taxi in der Reihe nehmen? Das denken zwar viele, dem ist aber nicht so. Sie haben das Recht sich das Taxi auszusuchen, das Ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Bedenken Sie dabei jedoch, dass die Fahrer, die vorne stehen, auch schon am längsten auf einen Fahrgast warten und nehmen bei Ihrer Wahl Rücksicht darauf.

Auch wenn sich sehr kurze Taxifahrten für den Fahrer nicht wirklich lohnen, darf er Ihnen die Fahrt deswegen nicht verweigern. Die gesetzliche Beförderungspflicht gilt nämlich auch für Kurzstrecken und zwar im gesamten Pflichtfahrgebiet. Dieses endet oft mit der Stadtgrenze, Fahrten, die darüber hinaus gehen, kann der Fahrer jedoch ablehnen, so zum Beispiel in eine weit entfernte Stadt. Wenn der Fahrgast stark alkoholisiert oder verschmutzt ist oder eine Gefahr für den Fahrer oder andere Fahrgäste darstellt, darf der Taxifahrer diesen ebenfalls ablehnen.

Und wie sieht es mit der Musik beim Taxifahren aus oder dem Mitnehmen von Hunden oder anderen Tieren? Was die Musik betrifft, hat ganz klar der Fahrgast das Bestimmungsrecht. Dies gilt sowohl für die Art der Musik als auch ihre Lautstärke. Auch können Sie dem Taxifahrer mitteilen, wenn Sie keine Unterhaltung mit ihm wünschen, was er zu berücksichtigen hat.

Auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf eine Taxifahrt mitnehmen. Sollte der Fahrer oder ein anderer Fahrgast jedoch allergisch sein oder große Angst vor dem Tier haben, dann hat er auch das Recht Ihre Mitnahme zu verweigern. In manchen Städten werden zudem Extragebühren für die Mitnahme von Tieren oder sperrigem Gepäck berechnet.
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