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Minijobs: Änderungen ab 2012

27 Apr
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Im Laufe des Jahres 2012 plant die Regierungskoalition einige Änderungen im Bezug auf Minijobs. Einige dieser Änderungen sind bereits zum 1. Januar in Kraft getreten, einige sollen im Laufe des Jahrs realisiert werden. Im Folgenden erfahren Sie welche Änderungen bereits vorgenommen wurden und welche noch geplant sind.


Minijobs - Änderungen ab 2012


  • Der maximale Verdienst von 400 Euro bei Minijobs wird auf 450 Euro erhöht. In zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres darf der Verdienst dann auch unvorhergesehen die 450 Euro übetrschreiten.
  • Ab 2012 werden auch Minijobber voll in der Rentenversicherung abgesichert sein und somit auch Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Der pauschale Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers von 15 Prozent soll dabei um 4,6 Prozent vonseiten des Minijobbers auf die aktuelle Beitragshöhe der Rentenversicherung von 19,6 Prozent aufgestockt werden. Wünscht dies der Arbeitnehmer jedoch nicht, dann kann er auch einen entsprechenden Antrag auf Versicherungsfreiheit stellen.
  • Zum 1. Januar 2012 wurden bereits die Beiträge zur Ausgleichskasse U1 der Minijob-Zentrale von 0,6 auf 0,7 Prozent angehoben. Mit der Anhebung der Umlage 1 sollen die Aufwendungen des Arbeitgeber bei Krankheit des Arbeitnehmers ausgeglichen werden.
  • Ab dem 1. Januar 2012 ist eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,04 Prozent des Bruttolohns für geringfügig Beschäftigte zu zahlen.
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