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Wann darf man abgeschleppt werden?

07 Apr
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Einen geeigneten Parkplatz zu finden ist manchmal gar nicht so einfach, was viele Autofahrer dazu verführt da zu parken, wo sie eigentlich nicht dürfen. Doch das kann im Einzelfall teuer werden, wenn das falsch geparkte Auto vom Abschleppdienst abgeschleppt werden muss.

Stellt sich noch die Frage wann man eigentlich abgeschleppt werden darf.


Grundsätzlich darf immer sofort abgeschleppt werden, wenn durch das parkende Auto andere behindert werden.


Dies gilt beispielsweise dann, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug eine Feuerwehrzufahrt blockieren, durch das Parken andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder andere Fahrzeuge zuparken. Auch wenn Sie die Parkzeit um eine Stunde überschritten haben darf Ihre Auto rechtmäßig abgeschleppt werden.

Beachten Sie zudem, dass in manchen Fällen auch ein ordnungsgemäß geparktes Auto nach einiger Zeit abgeschleppt werden darf. Dies ist dann der Fall, wenn ein mobiles Halteverbotsschild, beispielsweise wegen einer Baustelle oder eines Straßenfestes, aufgestellt wird. Solche Schilder müssen allerdings rechtzeitig aufgestellt werden, die Vorlaufzeit beläuft sich dabei auf etwa 72 Stunden. Deshalb sollten Sie sich immer wieder vergewissern, ob die Ordnungsmäßigkeit Ihres Parkens tatsächlich noch vorliegt, sollte Ihr Auto länger an der gleichen Stelle parken. Wird Ihr Auto im öffentlichen Raum abgeschleppt, muss auch immer die Polizei anwesend sein.

Des Weiteren dürfen Sie abgeschleppt werden, wenn Sie auf einem privaten oder gewerblich genutzten Grundstück unberechtigt parken. Wenn Sie auf einem Privatgrundstück geparkt haben, so passiert es oft, dass das Auto von dem Abschleppdienst lediglich umgesetzt wird, also nur einige Meter weiter abgesetzt wird. In diesem Fall fallen zwar auch Kosten an, jedoch sind diese etwas geringer als wenn das Auto richtig abgeschleppt und bei dem Abschleppunternehmen bis zur Abholung verwahrt wird. Auch wenn Sie auf einem Privatgrundstück parken ohne dabei die Zufahrt zu blockieren dürfen Sie laut des Unterlassungsanspruchs nach § 1004 BGB abgeschleppt werden.

Wann darf abgeschleppt werden?


Abschleppgefahr droht vor allem auf Gewerbeparkplätzen und Supermarktparkplätzen, wenn man dort trotz hinweisender Schilder unrechtmäßig parkt. Dabei kann es Ihnen passieren, dass Sie Ihr Auto erst dann wieder freibekommen, wenn Sie die Abschleppkosten beglichen haben. Auch beim Parken auf reservierten Parkplätzen, hat der Eigentümer das Recht das Auto abschleppen zu lassen.

Das Abschleppen muss zudem verhältnismäßig bleiben. Wenn also die Möglichkeit besteht, das Auto bloß etwas weiter zu versetzen, so wäre es unverhältnismäßig es über mehrere Kilometer abzuschleppen. Hier greift der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der das Abschleppen in einem solchen Fall unzulässig macht.

Sollten Sie noch während des Abschleppvorgangs zurückkehren, so wird der Vorgang an sich unterbrochen, Kosten für Anfahrt und Verwarngeld, manchmal auch schon die Abschleppkosten, müssen Sie trotzdem tragen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Abschleppdienst auch wegen anderer Falschparker an gleicher Stelle zu tun hat, dann entfallen die Abschleppkosten für den rechtzeitig zurückgekehrten Autofahrer.

Müssen Sie tatsächlich mal nur kurz da parken, wo Sie eigentlich nicht dürfen, so empfiehlt es sich einen Zettel mit einer entsprechenden Nachricht zu hinterlassen. Dieser sollte gut sichtbar sein und Auskunft darüber geben wo genau Sie sich befinden und dass Sie im Falle eines Anrufs das Fahrzeug sofort wegfahren können. Dies ist jedoch keine Garantie dafür, dass Sie nicht trotzdem abgeschleppt werden
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