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Dürfen Bäume im Garten gefällt werden?

25 Mär
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So mancher denkt sich vielleicht, dass er mit den Bäumen in seinem Garten tun und lassen kann was er will und sie gegebenenfalls auch fällen, wenn sie stören. Doch weit gefällt, denn auch im eigenen Garten kann man Bäume nicht einfach so fällen, denn hier kommt die Baumschutzsatzung ins Spiel.

Das heißt also, dass wenn Sie einen Baum in Ihrem Garten fällen möchten, Sie sich zuvor eine Genehmigung bei Ihrer Gemeinde einholen müssen. Grundsätzlich gilt, dass Laubbäume geschützt sind und ab einem Baumumfang von 60 cm nicht gefällt werden dürfen. Ausgenommen davon sind Obstbäume, da diese zu den Nutzpflanzen zählen. Kastanien- und Walnussbäume gehören jedoch zu den Zierpflanzen und dürfen deshalb auch nicht gefällt werden. Auch Nadelbäume sind ab einem Stammumfang von 90 cm geschützt und dürfen dann nicht mehr gefällt werden. Die Baumschutzsatzung kann sich jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, weshalb Sie immer zunächst bei Ihrer Gemeinde nachfragen sollten.

Wann dürfen Bäume im Garten gefällt werden?


Wenn ein Baum krank ist oder das Gehölz eine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellt, dann liegt ein Befreiungsgrund vor und der Baum darf gefällt werden. Sollte kein Befreiungsgrund vorliegen, Sie aber trotzdem eine Genehmigung zum Fällen des Baums von Ihrer Gemeinde erhalten haben, dann müssen Sie sogenannte Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen leisten. Dies bedeutet, dass sie einen neuen Baum pflanzen müssen.
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