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Fahrrad fahren - Die wichtigsten Regeln

06 Mär
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Genauso wie Autofahrer müssen auch Fahrrad fahren mit Bußgeldern rechnen, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Haben sie einen Unfall verursacht, da sie die Regeln missachtet haben, so können sie auch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden.

Im Folgenden erfahren Sie deshalb die wichtigsten Regeln, an die Sie sich beim Rad fahren halten sollten, wenn Sie nicht möchten, dass die Radtour teuer für Sie wird.

Die wichtigsten Regeln zum Fahrrad fahren


Für Fahrradfahrer gibt es einige Sonderregeln. So dürfen sie zum Beispiel an stehenden Autos rechts vorbeifahren, wenn sie dafür genügend Platz haben. Sich zwischen den Autos durchzuschlängeln ist hingegen verboten.

In Einbahnstraßen dürfen zwar auch Fahrradfahrer nur in die vorgegebene Richtung fahren, jedoch gibt es da auch Ausnahmen. Auf Einbahnstraßen in Tempo 30-Zonen ist es Radfahrer oftmals auch erlaubt in die Gegenrichtung zu fahren, auf entsprechende Schilder achten.

Ist ein Radweg mit einem blauen Schild mit einem weißen Fahrrad drauf gekennzeichnet, so müssen Fahrradfahrer diesen nutzen. Auch Liegeräder müssen einen so gekennzeichneten Radweg nutzen. Ansonsten können sie die Fahrbahn nutzen, auf dem Bürgersteig ist das Fahrrad fahren verboten, wenn sich kein gekennzeichneter Radweg darauf befindet. Andernfalls droht Bußgeld und im Falle eines Zusammenstoßes mit einem Fußgänger womöglich auch Schadensersatz.

Links gefahren darf nur dann, wenn ein entsprechendes Schild mit einem Fahrrad und zwei Pfeilen dies auch ausdrücklich erlaubt. Ansonsten immer in Fahrtrichtung fahren.

Das Telefonieren mit dem Handy ist nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Fahrrad während der Fahrt nicht erlaubt. Wer erwischt wird, muss 25 Euro Bußgeld zahlen.

Fahrrad fahren unter Alkoholeinfluss kann teuer werden und sogar den Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg bedeuten. Ab 1,6 Promille dürfen Sie ein Fahrrad nicht mehr besteigen, werden Sie erwischt droht der Führerscheinentzug und sogar der berühmte Idiotentest. Aber auch wenn Sie mit 0,3 Promille Alkohol im Blut in einen Unfall verwickelt waren, könnte eine Buße oder Strafe fällig werden.

Zebrastreifen sind für Fußgänger da. Wollen Sie die Straße überqueren, so müssen Sie vom Fahrrad absteigen, nur dann sind Autos auch verpflichtet anzuhalten und Sie durchzulassen.

Eine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt es nicht. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass Sie im Falle einer Verletzung durch einen Unfall keinen Schadensersatz von dem Unfallverursacher bekommen.

Wenn auf dem Radweg Autos parken, können Fahrradfahrer die Polizei anrufen und das parkende Fahrzeug abschleppen lassen, denn dies stellt eine Gefährdung des Radfahrers dar.
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