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Spielschulden sind Ehrenschulden - Muss man Spielschulden zurückzahlen?

08 Jan
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Wenn man gern Poker, Skat oder andere Glücksspiele in privater Runde spielt, kann man schnell ein paar Spielschulden anhäufen. Im Volksmund werden diese Spielschulden oft als Ehrenschulden bezeichnet.

Daraus kann man eigentlich schon schließen, dass diese Art von Schulden nicht juristisch einklagbar ist.

Mit dem Begriff Ehrenschulden wird bloß an die Ehre des Schuldners appelliert, damit dieser seine Spielschulden auch tatsächlich begleicht.

Spielschulden sind Ehrenschulden, stellen aber keine Verbindlichkeit dar

Juristisch gesehen sind Spielschulden jedoch nicht verbindlich und müssen deshalb auch nicht zurückgezahlt werden.
Unterscheiden muss man jedoch zwischen Glücksspielen, die staatlich genehmigt sind und solchen, die sich nur im privaten Rahmen abspielen. Im § 762 Abs. 1 BGB heißt es dazu: Durch ein Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Der Gewinner eines Glücksspiels oder einer Wette hat also keinen Anspruch darauf die Spielschulden gegenüber dem Verlierer einzuklagen. Andererseits hat auch derjenige, der schon im Vorfeld einen gewissen Einsatz bezahlt hat oder schon einen Teil seiner Spielschulden beglichen hat, kein Anrecht darauf, dass ihm das Geld wieder zurückgezahlt wird, da ja keine Verbindlichkeit besteht. Dies gilt auch für Schuldscheine und ähnliches.

Trotzdem sollte man sich vorher überlegen, ob man an einem Glücksspiel mit hohen Einsätzen auch wirklich teilnehmen möchte, denn wenn man seine Ehrenschulden unehrenhaft nicht bezahlt, dann könnte dies zu unnötigen Streitigkeiten führen und soziale Beziehungen gefährden. Mit jemanden, der seine Spielschulden nicht begleicht, will man auch nicht mehr zocken und schließt ihn aus der Spielerrunde aus.

Sollten Sie sich auch an diversen Online-Glücksspielen beteiligen, dann könnte es durchaus so sein, dass Sie Ihre Spielschulden zurückzahlen müssen. Am besten lassen Sie sich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt beraten.
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