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Sind Sprachkurse im Ausland steuerlich absetzbar?

Veröffentlicht in 01.09.2011
Viele, die einen Sprachkurs belegen möchten, ziehen es vor diesen direkt in einem Land zu absolvieren, indem die jeweilige Sprache auch gesprochen wird.
Das ist auch verständlich, denn durch den Kontakt mit Einheimischen undSprachschülern aus anderen Ländern, lernt man nicht nur die Sprache selbst viel besser und schneller, sondern kommt zusätzlich mit den Gepflogenheiten des Landes in Berührung.

Natürlich bringt so ein Sprachkurs im Ausland auch nicht unerhebliche Kosten mit sich, weshalb auch die Betroffenen versuchen diesen steuerlich abzusetzen. Doch kann man einen Sprachkurs im Ausland überhaupt steuermindernd ansetzen?

Nun, wenn man überhaupt Erfolg damit haben möchte, dann muss man nachweisen können, dass der Sprachkurs im Ausland von Berufs wegen stattgefunden hat.


Es gibt diesbezüglich jedoch keine einheitlichen Regelungen, deshalb muss man sich etwas einfallen lassen. Am günstigsten wäre natürlich sich vom Arbeitgeber ein entsprechendes Schreiben ausstellen zu lassen, das besagt, dass man beruflich viel mit einem bestimmten Land zu tun hat oder etwa in eine englische Niederlassung versetzt werden soll.

Wenn der Sachverhalt jedoch nicht so klar formuliert ist, dann hängt es im Endeffekt vom Wohlwollen des bearbeitenden Finanzbeamten ab. Am besten Sie sammeln so viele Belege wie möglich zusammen, aus denen klar hervorgeht, dass der Sprachkurs im Ausland beruflich motiviert ist. Wenn Sie Glück haben, können Sie diesen auch tatsächlich steuerlich absetzten. Bei einer negativen Beurteilung, können Sie im Zweifelsfall auch Einspruch gegen den Entscheid einlegen.


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