crawlertrap

Falsch Parken - Wie hoch ist das Bußgeld?

27 Jul
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Um Bußgeld zu vermeiden, sollte man natürlich lieber gleich ordnungsgemäß parken. Aber manchmal hat man´s eben eilig oder übersieht womöglich das Halteverbot und parkt eben doch da wo man nicht sollte.

Dann flattert einem natürlich auch ein Bußgeldbescheid ins Haus. Doch wie hoch ist das Bußgeld fürs Falsch Parken eigentlich?

Dies hängt natürlich davon ab wo man falsch geparkt hat:

  • Unzulässig halten auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m vor Bahnübergängen, vor und in Feuerwehrzufahrten, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Ampeln, im Halteverbot und im eingeschränkten Halteverbot kostet 10 ? Bußgeld.
    • Falsch Parken in den oben erwähnten Bereichen mit zusätzlicher Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer kostet 15 ?.
  • Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, auf Geh- und Radwegen, auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, in Bereichen von scharfen Kurven, bis zu 10 m vor Ampeln, im Halteverbot und im eingeschränktem Halteverbot kostet 15 ? Bußgeld.
    • Wenn das Parken in den oben beschriebenen Bereichen zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindert steigt das Bußgeld auf 25 ?.
    • Wenn es länger als eine Stunde andauert ebenfalls 25 ?.
    • Wenn es länger als eine Stunde andauert und gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer behindert werden es 35 ?.
  • Unzulässiges Halten in zweiter Reihe kostet 15 ?.
    • Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 20 ?.
  • Für unzulässiges Parken in zweiter Reihe müssen Sie 20 ? Bußgeld bezahlen.
    • Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu werden es 25 ?.
    • Dauert das Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten beträgt das Bußgeld 20 ?
    • Länger als 15 Minuten mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 25 ?.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Behinderte kostet ? ? Bußgeld.
  • Wird ein Rettungsfahrzeug durch falsches Parken behindert kommen 40 ? Bußgeld zusammen.
  • Nicht platzsparend gehalten oder geparkt kostet 10 ? Bußgeld.
  • Haben Sie beim Einparken in eine Parklücke den Vorrang des Berechtigten nicht beachtet müssen Sie 10 ? Bußgeld bezahlen.
  • Wenn Sie länger als zwei Wochen mit einem Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug parken, müssen Sie mit 20 ? Bußgeld rechnen.
  • Parken ohne Parkschein, vorgeschriebener Parkscheibe oder bei Überschreitung der Höchstparkdauer:

  • bis 30 Minuten - 5 ?
  • bis zu 1 Stunde - 10 ?
  • bis zu 2 Stunden - 15 ?
  • bis zu 3 Stunden - 20 ?
  • länger als 3 Stunden - 25 ?
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