Good Bot?
  • Was suchen Sie
Start » Ratgeber Übersicht » Film & Fernsehen » Mietminderung wegen TV-Ausfall
0
Gefällt mir
... nicht
0

Bitte füllen Sie die Felder (*)

Name : * Kommentar : *
Senden !
Nur bewerten, ich möchte den Artikel nicht kommentieren!
Sie haben schon einmal bewertet! Vielen Dank für Ihre Bewertung! Vielen Dank für Ihren Beitrag! wenn Sie einmal gewählt haben, klicken Sie NICHT um einen Kommentar hinzufügen! wenn Sie einmal gewählt haben, klicken Sie Gefällt mir,um einen Kommentar hinzufügen! Cookies müssen aktiviert sein! Sie haben diesen Artikel gewaehlt, vielen Dank !

Mietminderung wegen TV-Ausfall

Veröffentlicht in 27.06.2011
Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Kabelanschluss haben und dieser Bestandteil des Mietvertrages ist, sodass die Kabelanschlussgebühren auf der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden, dann haben Sie in den meisten Fällen das Recht auf Mietminderung, sollte das Kabelfernsehen aus irgendwelchem Grund eine Zeit lang nicht funktionieren.

Angemessen sind dabei anteilig 10 Prozent der Miete für den Zeitraum des Ausfalls. Den TV-Ausfall sollten Sie aber so schnell wie möglich melden, damit Sie auch wirklich für den vollen Zeitraum des Ausfalls eine Mietminderung in Anspruch nehmen können.


Keine Kommentare

* Name

* E-Mail (Wird nicht veröffentlicht)

Homepage
* Nachricht:


* Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus
Absenden
Artikel Mietminderung wegen TV-Ausfall Bereich Film & Fernsehen , 27.06.2011, kabelfernsehen, mietminderung, satellitschüssel, tv ausfall.