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Mietminderung wegen TV-Ausfall
Veröffentlicht in 27.06.2011
Wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Kabelanschluss haben und dieser Bestandteil des Mietvertrages ist, sodass die Kabelanschlussgebühren auf der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden, dann haben Sie in den
meisten Fällen das Recht auf Mietminderung, sollte das Kabelfernsehen aus irgendwelchem Grund eine Zeit lang nicht funktionieren.
Angemessen sind dabei anteilig 10 Prozent der Miete für den Zeitraum des Ausfalls. Den TV-Ausfall sollten Sie aber so schnell wie möglich melden, damit Sie auch wirklich für den vollen Zeitraum des Ausfalls eine Mietminderung in Anspruch nehmen können.
Angemessen sind dabei anteilig 10 Prozent der Miete für den Zeitraum des Ausfalls. Den TV-Ausfall sollten Sie aber so schnell wie möglich melden, damit Sie auch wirklich für den vollen Zeitraum des Ausfalls eine Mietminderung in Anspruch nehmen können.
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Artikel Mietminderung wegen TV-Ausfall
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27.06.2011, kabelfernsehen, mietminderung, satellitschüssel, tv ausfall.
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