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Einverständniserklärung der Eltern - Was dürfen Eltern ihren Kindern erlauben und was nicht?

10 Jun
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Viele Eltern denken womöglich, dass sie ihren minderjährigen Kindern mittels einer Einverständniserklärung so ziemlich alles erlauben dürfen. Das ist jedoch falsch, denn was Kinder und Jugendliche dürfen und was nicht ist im Jugendschutzgesetz geregelt und auch Eltern müssen sich an diese Regeln halten.


Einverständniserklärung der Eltern - Was dürfen Eltern ihren Kindern laut Jugendschutzgesetz erlauben und was nicht?


Das Jugendschutzgesetz gibt diese Vorgaben, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Insbesondere im Hinblick auf den Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen. Und ob es den Eltern gefällt oder nicht, sie müssen sich an diese Vorgaben halten.

So ist zum Beispiel auch das nächtliche Ausgehen in dem Gesetz festgehalten, laut dem eine Einverständniserklärung, die es dem Kind erlaubt länger als bis 24 Uhr in der Diskothek zu bleiben, nicht erlaubt und somit auch nicht gültig ist.

Eine Einverständniserklärung der Eltern im Urlaub ist hingegen erlaubt und sogar notwendig. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen verreisen, aber sogar dann ist eine Vollmacht der Eltern notwendig. Vor allem bei Reisen ins Ausland sollten Eltern ihrem Kind auf jeden Fall eine Einverständniserklärung ausstellen, da es sonst passieren könnte, das es an der Grenze einfach zurückgewiesen wird. In der schriftlichen Erklärung sollte das Ziel der Reise, die Reisedauer sowie die Telefonnummer der Eltern stehen. Auch die volljährige Begleitperson, die nicht über das Sorgerecht verfügt, sollte in dem Dokument erwähnt werden. Außerdem notwendig sind Kopien der Personalausweise der Eltern.

Bei Gruppenfahrten, Trainingslagern und Wettkämpfen von Sportvereinen und Jugendhäusern ist eine Einverständniserklärung der Eltern sowohl für den Verein als auch für die Eltern ein wichtiges Dokument. Trainingslager & Co. können sich auf diese Weise gegen Haftpflichtansprüche schützen und Eltern können festlegen welche Aktivitäten sie ihrem Kind erlauben und welche nicht. Diese Entscheidung dürfen sie auch selbst treffen

Piercings und Tattoos sind unter 16 Jahren per Gesetz verboten, daran ändert auch eine Einverständniserklärung der Eltern nichts. Diese tritt erst dann in Kraft, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet hat. Erst ab 18 dürfen Jugendliche frei entscheiden, ob sie sich tätowieren oder piercen lassen wollen.
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