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Schenkungssteuer Freibetrag

06 Jun
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Der Vermögenszuwachs, der durch eine Schenkung entsteht unterliegt der Schenkungssteuer, die nach den gleichen Bedingungen wie die Erbschaftssteuer erhoben wird.
Allerdings gibt es auch für die Schenkungssteuer einen Freibetrag und wenn dieser nicht überschritten wird, dann fehlt auch keine Steuer an. Jedoch kann dieser Freibetrag in einem Zeitraum von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Schenkungssteuer Freibetrag:

Die Höhe des Freibetrages richtet sich hierbei an der Art der Beziehung des Beschenkten zum Schenkenden:

Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beträgt der Freibetrag 500.000 ?,

bei Kindern,  Stiefkindern und Kindern verstorbener Kinder sind es 400.000 ?,

bei Enkeln beträgt der Freibetrag 200.000 ?,

bei Eltern und Großeltern bei Erwerb wegen Todes beträgt der Freibetrag 100.000 ?,

bei Eltern und Großeltern, geschiedenen Ehegatten, Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkindern, Nichten und Neffen beläuft sich der Freibetrag auf 20.000 ?,

bei übrigen, z. B. Lebensgefährten, Nichtverwandten, weiten Verwandten beträgt der Freibetrag 20.000 ?.
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