Good Bot?
  • Was suchen Sie
Start » Ratgeber Übersicht » Arbeit, Beruf & Karriere » Darf man einer Schwangeren in der Porbezeit kündigen?
0
Gefällt mir
... nicht
0

Bitte füllen Sie die Felder (*)

Name : * Kommentar : *
Senden !
Nur bewerten, ich möchte den Artikel nicht kommentieren!
Sie haben schon einmal bewertet! Vielen Dank für Ihre Bewertung! Vielen Dank für Ihren Beitrag! wenn Sie einmal gewählt haben, klicken Sie NICHT um einen Kommentar hinzufügen! wenn Sie einmal gewählt haben, klicken Sie Gefällt mir,um einen Kommentar hinzufügen! Cookies müssen aktiviert sein! Sie haben diesen Artikel gewaehlt, vielen Dank !

Darf man einer Schwangeren in der Porbezeit kündigen?

Veröffentlicht in 10.05.2011
Da es sich bei der Probezeit nur um einen befristeten Vertrag, der in der Regel für drei bis sechs Monate gilt, handelt, bedarf es auch keiner extra Kündigung.
Wenn also der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin keinen Anschlussvertrag ausgehändigt hat, dann ist das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit beendet, auch wenn es sich bei der Betroffenen um eine Schwangere  handelt.

Bei Verträgen, die zwar eine Probezeit beinhalten, dann aber formlos in einen weiteren Arbeitsvertrag umgewandelt werden, darf der Arbeitgeber der Schwangeren nur dann kündigen, wenn er einen wichtigen Grund für die Kündigung vorweisen kann. Dies könnte zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen geschehen, wenn ohnehin mehrere Arbeitnehmer entlassen werden müssen. Mit einer Ausnahmegenehmigung der Arbeitsschutzbehörde könnte er in einem solchen Fall auch eine schwangere Mitarbeiterin entlassen.


Keine Kommentare

* Name

* E-Mail (Wird nicht veröffentlicht)

Homepage
* Nachricht:


* Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus
Absenden
Artikel Darf man einer Schwangeren in der Porbezeit kündigen? Bereich Arbeit, Beruf & Karriere , 10.05.2011, schwangerschaft, kündigung, probezeit, arbeitsvertrag, mutterschutz, ausnahmegenehmigung.