crawlertrap

Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?

05 Mai
  • 0
0 Sterne / 0 Bewertung
Danke für Ihre Bewertung!
Danke für Ihren Kommentar!
Sie können jedes Artikel nur einmal bewerten.
Sie können jedes Produkt nur einmal bewerten.
Your review could not be added!
Wahrscheinlich hat schon fast jeder, der bereits seit einer Weile Auto fährt, auch schon mal einen oder mehrere Punkte in Flensburg kassiert und ist neugierig wie es sich eigentlich mit Tilgungsfristen verhält.

Im Folgenden erfahren Sie deshalb wann und unter welchen Voraussetzungen die Punkte in Flensburg gelöscht werden:

  1. Nach zwei Jahren bei allen Bußgeldentscheidungen bei einer Ordnungswidrigkeit, wenn in dieser Zeit keine neue Ordnungswidrigkeit eingetragen wird.
  2. Nach fünf Jahren bei Verkehrsstrafsachen, die nicht im Zusammenhang mit Drogen oder Alkohol oder Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug stehen. Ebenfalls nach einer Ordnungswidrigkeit, wenn laufend neue Ordnungswidrigkeiten eingetragen werden.
  3. Nach zehn Jahren in allen anderen Fällen. Also bei Straftaten, die in Zusammenhang mit Drogen, Alkohol oder Entziehung der Fahrerlaubnis stehen.

Die Tilgungsfrist beginnt bei Ordnungswidrigkeiten mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheides oder der richterlichen Entscheidung. Bei einer Verkehrsstraftat beginnt die Frist mit dem Tag des Urteil oder Strafbefehls. Sollte man noch während der Tilgungsfrist eine weitere Tat begangen haben, so wird die erste Tat nicht gelöscht, wenn eine rechtskräftige Entscheidung bezüglich der zweiten Tat noch innerhalb der Tilgungsfrist ergangen ist. Allerdings ist die Löschung der Punkte und des Eintrags für die erste Tat seit dem 1.September 2004 auch dann nicht mehr möglich, wenn die Entscheidung über die zweite Tat erst innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Tilgungsfrist rechtskräftig wird.

Sollte man sich jedoch innerhalb der Tilgungsfrist nichts zu Schulden kommen lassen, dann werden alle Einträge und Punkte nach Ablauf der Tilgungsfrist zuzüglich eines Überlegungsjahres, vollständig gelöscht.
  • Bitte füllen Sie alle erforderlichen (*) Felder aus, um einen Kommentar zu senden.


Ok! Einverstanden