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Mietvertrag Ratgeber: Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?

08 Jan
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Durch das stetige Ansteigen der Preise für Wasser, Strom und Gas, kann es dazu kommen, dass die Nebenkosten ebenfalls steil in die Höhe steigen. Doch oft liegt es auch nur daran, dass der Vermieter mehr abrechnet als er eigentlich dürfte. Denn nach Meinung von Experten ist jede zweite Abrechnung falsch.

Deshalb raten auch Verbraucherschützer und Mieterschutzverbände die Nebenkostenabrechnung und den Mietvertrag immer genau zu prüfen und gegebenenfalls innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch beim Vermieter einzulegen.

Ein kleiner Ratgeber zum Mietvertrag und der nebenkostenabrechnung:


Zu den Nebenkosten, die der Mieter zahlen muss, gehören:


  • die Grundsteuer,
  • Heizungs- und Warmwasserkosten, Wasser,
  • Müllabfuhr,
  • Straßenreinigung,
  • Entwässerung,
  • Fahrstuhl,
  • Schornsteinreinigung,
  • Licht,
  • Gartenpflege,
  • Fernsehantenne, Breitbandkabelnetz,
  • Hausreinigung,
  • Hauswart,
  • Sachversicherungen,
  • Haftpflichtversicherung,
  • Ungezieferbekämpfung,
  • Wascheinrichtungen mit Waschmaschine und Trockner

Nicht zu den Nebenkosten gehören unter anderem:


  • Reparaturkosten, Wartungsarbeiten, z. B. am Fahrstuhl oder der Heizungsanlage,
  • Bankgebühren, Zinsen, Porto,
  • Verwaltungskosten,
  • Telefon,
  • Instandshaltungskosen- und rücklagen
Abschließend lässt sich sagen, dass der Mieter nur die Nebenkosten zu zahlen hat, die auch ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt wurden.
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