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Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - Was ändert sich ab 2011?

10 Dez
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Der so genannte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist ein Vertrag zwischen allen Bundesländern und soll Kinder und Jugendliche vor unangemessenen Inhalten in den Medien schützen. Ab 2011 gibt es eine Neuregelung und die Blogwelt läuft Sturm.


Vollständig heißt er Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien. Klingt im Prinzip nach einer guten Sache, doch mit der Neuregelung ab 1. Januar 2011 muss sich so ziemlich jeder, der sich im Internet bewegt mit diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschäftigen.

Mit der Änderung muss jeder Betreiber einer Internetseite, seine Inhalte bewerten und abschätzen, ob diese jugendgefährdend sind oder nicht. Je nachdem muss man seine Seiten mit einer Altersfreigabe auszeichnen oder macht seine Seite nur für Nutzer ab einem bestimmten Alter zugänglich, was beispielsweise über die ID Nummer auf dem Personalausweis nachgeprüft werden könnte.

Die Auswirkungen einer Nichtbeachtung könnten verheerend sein, denn es wird mit Abmahnungen, Schließung der Domain oder Bußgeldern in Höhe von 500.000 Euro gedroht. Neben der Kontrolle der Ausweisnummer bietet sich außerdem noch die Möglichkeit, für seine Seite Sendezeiten einzuführen, also je nach Alterfreigabe, könnte die Seite dann erst nach 22:00 Uhr verfügbar sein.

Blogger sehen darin nun einen Schlag gegen die Meinungsfreiheit, denn die Inhalte können nur von einem Jugendschutzbeauftragen bewertet werden, der allerdings nicht wenig Geld kostet, weshalb sich viele Blogger das gar nicht leisten können und so nun schon viele angekündigt haben, ihren Blog zu schließen.
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