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Frage: Krankgeschrieben, was darf ich?
Krankgeschrieben, was darf ich?
Veröffentlicht in 27.03.2012
Ich bin wegwn einem evtl. Leistenbruch krankgeschrieben,darf ich als Mitwirkender in einem Chorkonzert trotzdem mitsingen?
oder sollte man es lieber sein lassen, da einen da ja auch Kollegen sehen
oder sollte man es lieber sein lassen, da einen da ja auch Kollegen sehen
1 Kommentar
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Sabine
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Hallo Sabine,
erst einmal gute Besserung!
Da gab es bei uns sogar auch schon einmal einen Beitrag: Krankgeschrieben, was ist trotzdem erlaubt.
Leistenbruch klingt aber doch irgendwie nach Bettruhe und wenig Bewegung, oder ?
Selbst kräftiges Singen klingt da für mich erst mal anstrengend, wobei ich mangels Leistenbruch Erfahrung nicht mitreden kann.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass wenn du mit einem Leistenbruch irgendwohin fahren und dort ewig sitzen oder gar stehen kannst, nicht wirklich arbeitsunfähig bist, wobei das wiederum auch vom Beruf abhängt - Dachdecker mal als Beispiel eingeworfen.
Kurzum, ich hätte nein gesagt und wenn doch, dann ist eigentlich auch die Frage legitim, warum du dir von deinem Chef nicht einfache Aufgaben geben lässt, die du zu Hause erledigen kannst.
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